Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oldsusy am 04. August 2008, 14:46:42

Titel: Wann muß Immo nach Zwangsversteigerung geräumt sein?
Beitrag von: oldsusy am 04. August 2008, 14:46:42

Hallo,

kann mir Jemand in etwa einen Anhaltspunkt geben, wieviel Zeit " im Normalfall " zwischen der Zwangsversteigerung und der Räumung der Immobilie liegt?
Vorgestern wurde die ZV unseres Hauses angeordnet......gehe davon aus, dass bis zur ZV noch so ca. 6-12 Monate vergehen......habe aus verschiedenen Städten und Kreisen so in etwa diese Zeitspanne erfahren.....oder lieg ich da total falsch?
Nun ja, der ZV-Termin wird uns ja mal irgendwann mitgeteilt.....aber wie schnell müssten wir nach abgeschlossener Zwangsversteigerung denn das Haus räumen?
Hat man da die Chance, " in Ruhe " ein anderes passendes Objekt zur Miete zu suchen, oder ist nach 3 Monaten Schluß?
Es wäre dann wohl besser, jetzt schon zuzugreifen, wenn man was finden sollte.

Für Infos bin ich sehr dankbar!

LG
oldsusy
Titel: Re: Wann muß Immo nach Zwangsversteigerung geräumt sein?
Beitrag von: paps am 04. August 2008, 18:10:49
Genaue Zeitangaben gibt es m.E. nicht.

Kommt immer auf der Ersteigerer darauf an.

In einvernehmlicher Lösung sollten 4-6 Wochen das Mindeste sein.

Ich habe 5 Monate ausgehandelt mit der Option auf monatliche Verlängerung, allerdings war der "Erwerber" nur ein Immospekulant, der die Bude den Winter über bewohnt haben wollte.
Er ist Sie heute noch nicht los.

Sie könnten es natürlich auch auf eine Zwangsräumung ankommen lassen, dann hätten Sie sogar die Möglichkeit der Aussetzung.
Allerdngs verursacht das im Nachgang ja wieder erhebliche Schulden.