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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wann wird mein Insolvenzverfahren eröffnet? Insolvenzverwalter langsam?  (Gelesen 7910 mal)

Paprika123

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Hallo zusammen,

ich hatte am 14.08.2012 meinen Termin beim Insolvenzverwalter und seit dem warte ich auf irgendein "Lebenszeichen"... Da meine Frau eine meiner Gläubiger ist und sie noch keine Post bekommen hat zur "Forderungsanmeldung" (oder wie heißt das?) weiss ich, dass bisher nicht mals dieser erste (?) Schritt vom Insolvenzverwalter getätigt wurde. So langsam verzweifel ich.   :sad: Ich rechne schon gar nicht mehr damit, dass dieses Jahr irgendwas passiert. Ist das "normal", dass es so lange dauert? Setzt das Gericht dem Insolvenzverwalter nicht eine gewisse Frist? Ich weiß nicht, ob ich bei Gericht oder beim Insolvenzbüro nach dem Stand der Dinge nachfragen darf/kann?!  :dntknw:

Danke schonmal für die Antworten!
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Der_Alte

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Es seht nicht einmal fest, dass der TH Ihre Frau überhaupt anschreibt. Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung ist bereits im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort steht auch bis wann die Forderungen bei welchem Treuhänder anzumelden sind.
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Paprika123

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Es seht nicht einmal fest, dass der TH Ihre Frau überhaupt anschreibt. Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung ist bereits im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort steht auch bis wann die Forderungen bei welchem Treuhänder anzumelden sind.

Da stehe ich "leider" noch nicht drin!? Gerade nocheinmal nachgeschaut...
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tomwr


Es seht nicht einmal fest, dass der TH Ihre Frau überhaupt anschreibt. Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung ist bereits im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort steht auch bis wann die Forderungen bei welchem Treuhänder anzumelden sind.

Na das ist aber schon sicher, wenn die Frau als Gläubiger angegeben wurde.
Wäre ja auch noch schöner, wenn sich jeder Gläubiger aus den Fingern saugen müsste, wann eventuell eine Anmeldefrist für seine Forderung abläuft. Soll da jeder Gläubiger alle 4 Wochen im Internet schauen, ob da für einen Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde ?

Zitat
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
(1) Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluß sofort öffentlich bekanntzumachen. Hat der Schuldner einen Antrag nach § 287 gestellt, ist dies ebenfalls öffentlich bekannt zu machen, sofern kein Hinweis nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 erfolgt ist.
(2) Den Gläubigern und Schuldnern des Schuldners und dem Schuldner selbst ist der Beschluß besonders zuzustellen.
(3) (aufgehoben)
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tomwr


Da stehe ich "leider" noch nicht drin!? Gerade nocheinmal nachgeschaut...

Ja dann ist das Verfahren auch noch nicht eröffnet und wahrscheinlich der IV zunächst als Gutachter bestellt.
Einfach mal die Post genauer lesen, die da vom Insolvenzgericht kommt.
In der Regel wird auch die Bestellung des Gutachters per Beschluss mitgeteilt.  :wink:
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Paprika123

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Das stimmt er ist jetzt nur als Gutachter bestellt worden, dachte damit wäre der IV gemeint, wie geht es dann jetzt weiter? Brauch das Gericht also grad etwas länger zeit?
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Blumenzauber

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Also ein Bekannter von mir ist auch in der Regelinsolvenz. Der Gutachter schreibt einen Bericht ans Gericht dann wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter meist der Gutachter bestellt. Ja kann noch nen paar Wochen dauern
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Paprika123

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Also ein Bekannter von mir ist auch in der Regelinsolvenz. Der Gutachter schreibt einen Bericht ans Gericht dann wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter meist der Gutachter bestellt. Ja kann noch nen paar Wochen dauern
Und erst nachdem das verfahren eröffnet wurde kümmert sich der IV um alles?
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Feuerfuchs

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In der Regel wird auch die Bestellung des Gutachters per Beschluss mitgeteilt.  :wink:

 :whistle:

Das wäre schön gewesen, hätte mir manche Grübelei erspart...
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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

-Alles wird gut-
 

tomwr


Eventuell hängt das aber auch damit zusammen, dass ich einen Prozessbevollmächtigten hatte zwecks Einblick in die Insolvenzakte VOR Eröffnung.

Aber zumindest hatte Dein Anwalt/IV sich doch als "Sachverständiger" vorgestellt in dem Schreiben.
Alle Schreiben im Zusammenhang mit der Insolvenz sollte man immer sorgfältig lesen.
Spart manchmal Kopfzerbrechen.  :wink:
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2012, 17:27:31 von tomwr »
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Feuerfuchs

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Re: Wann wird mein Insolvenzverfahren eröffnet? Insolvenzverwalter langsam?
« Antwort #10 am: 25. Oktober 2012, 18:17:41 »

Eventuell hängt das aber auch damit zusammen, dass ich einen Prozessbevollmächtigten hatte zwecks Einblick in die Insolvenzakte VOR Eröffnung.

Aber zumindest hatte Dein Anwalt/IV sich doch als "Sachverständiger" vorgestellt in dem Schreiben.
Alle Schreiben im Zusammenhang mit der Insolvenz sollte man immer sorgfältig lesen.
Spart manchmal Kopfzerbrechen.  :wink:

Das stimmt natürlich  :rougi: Aber ich wusste ja gar nicht, dass es beim IK-Verfahren überhaupt sowas wie einen Sachverständigen GIBT. Ich bin ja auch noch ganz neu in dem Geschäft...In Zukunft stelle ich bei Unklarheiten einfach hier die entsprechende Formulierung ein, da wird dann schon jemand zum Übersetzen da sein. Ist ein tolles und sehr hilfreiches Forum!
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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

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Der_Alte

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Re: Wann wird mein Insolvenzverfahren eröffnet? Insolvenzverwalter langsam?
« Antwort #11 am: 25. Oktober 2012, 20:29:08 »

Es seht nicht einmal fest, dass der TH Ihre Frau überhaupt anschreibt. Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung ist bereits im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort steht auch bis wann die Forderungen bei welchem Treuhänder anzumelden sind.

Na das ist aber schon sicher, wenn die Frau als Gläubiger angegeben wurde.
Wäre ja auch noch schöner, wenn sich jeder Gläubiger aus den Fingern saugen müsste, wann eventuell eine Anmeldefrist für seine Forderung abläuft. Soll da jeder Gläubiger alle 4 Wochen im Internet schauen, ob da für einen Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde ?

Zitat
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
(1) Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluß sofort öffentlich bekanntzumachen. Hat der Schuldner einen Antrag nach § 287 gestellt, ist dies ebenfalls öffentlich bekannt zu machen, sofern kein Hinweis nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 erfolgt ist.
(2) Den Gläubigern und Schuldnern des Schuldners und dem Schuldner selbst ist der Beschluß besonders zuzustellen.
(3) (aufgehoben)

Ja, natürlich ist der Beschluss zuzustellen, aber nicht vom Treuhänder, sondern vom Gericht. Der Treuhänder muss sich um keine Forderungsanmeldung bemühen. Wer aufgrund Beschluss nicht liefert, hat eben selbst schuld.
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Insokalle

Re: Wann wird mein Insolvenzverfahren eröffnet? Insolvenzverwalter langsam?
« Antwort #12 am: 26. Oktober 2012, 11:40:04 »

Also ein Bekannter von mir ist auch in der Regelinsolvenz. Der Gutachter schreibt einen Bericht ans Gericht dann wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter meist der Gutachter bestellt. Ja kann noch nen paar Wochen dauern
Und erst nachdem das verfahren eröffnet wurde kümmert sich der IV um alles?

So sollte es sein.

1. Sachverständiger
Wenn das Gericht meint, ein Sachverständiger soll prüfen, ob ein Schuldner zahlungsunfähig ist und ob genug Masse vorhanden ist, um ein Verfahren zu eröffnen, dann bestellt es einen per Beschluss (§ 5 InsO). Dieser Beschluss wird nicht öffentlich bekannt gemacht und nicht den Gläubigern zugestellt. Er geht an den Sachverständigen und den Schuldner. Der SV setzt sich mit dem Schuldner in Verbindung, stellt seine Fragen und erstellt dann das Gutachten für das Insolvenzgericht. Je nach Umfang kann die Dauer unterschiedlich lang ausfallen, meist um die vier Wochen herum. Das Gericht entscheidet dann über die Eröffnung.
Ein Sachverständiger kann in der Regel- oder Verbraucherinsolvenz bestellt werden. Im letzteren Fall ist das nicht der Regelfall aber es kommt vor.

2. Verfahrenseröffnung
§ 30 InsO betrifft den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieser Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch den Gläubigern zuzustellen. Das macht aber nicht das Gericht, sondern der TH/IV, weil das Gericht ihm diese Aufgabe eigentlich immer überträgt, § 8 Abs. 3 InsO. Wobei er den Beschluss ja nur an die ihm bekannten Gläubiger zustellen kann. Das Gericht stellt den Beschluss nur dem Schuldner zu und üblicherweise auch dem IV/TH.
In dem Beschluss stehen auch all die Termine, u.a. bis wann ein Gläubiger seine Forderung anmelden soll.
Mit anderen Worten: Ja, der TH muss sich dann kümmern.
Und der Gläubiger muss sich kümmern, wenn er seine Forderung anmelden will.

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Paprika123

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Ich nochmal  :wink:
Ich habe leider bisher immer noch nichts vom Gericht über meine Insolvenzeröffung gehört, nun ist fast ein halbes Jahr seit dem Gutachter Termin vergangen. Sollte ich mir langsam Sorgen machen? Darf man bei Gericht nachfragen wann man mit der Eröffnung rechnen kann? Oder bekommt man eine böse/unbefriedigende Antwort?

Ist schon blöd auf heißen Kohlen zu sitzen :(
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Der_Alte

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Man wird Ihnen nicht den Kopf abreissen, wenn Sie bei Gericht nachfragen.
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Paprika123

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Der Sachverständige/Gutachter hat laut Gericht noch kein Bericht dargelegt!  :mad2: super! Habe ja schon gehört, dass diese "Kanzlei" sehr chaotisch ist aber seit August auf ein Bericht warten zu lassen... Dann bin ich ja vielleicht 2036 aus dem Inso Verfahren  :wink:
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Schamane 68

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Hallo, ich möchte nur darauf Aufmerksam machen, das eine Insolvenz 7 Jahre dauert, ein Pfändungsfreies Konto benötigt wird, bis zum 3. eines Monats alles abgehoben werden muss, da der Rest dann von der Bank dem Insolvenzverwalter überwiesen wird. Und zum guten Schluss steht man nach den 7 Jahren Insolvenz weitere 15 Jahre negativ in der Schufa ! Also Gesamt : 21 Jahre totale Finsternis im Bereich des normalen Lebens ! Viel Glück ! :gruebel:

Schamane 68
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Paprika123

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Bitte keinen Quatsch hier schreiben, das könnten Leute noch glauben:
Eine Privatinsolvenz dauert 6 Jahre, danach speichert die Schufa noch 3 Jahre den erfolgreichem Abschluss. Ich komme auf 9 Jahre!
Wenn man keine Ahnung hat,...
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 11:54:40 von Paprika123 »
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Schamane 68

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Frag mal bei der Schuldnerberatung nach wie lang man nach der Insolvenz noch als Negativ in der Schufa steht !  :rougi:
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Paprika123

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Ich weiß es doch, steht doch da 3 Jahre  :biggrin:
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