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Autor Thema: Wartezeit für neuen InsO-Antrag  (Gelesen 1666 mal)

waldi

Wartezeit für neuen InsO-Antrag
« am: 03. Januar 2010, 19:41:59 »

Hallo liebes Forum,

am 19.11.2008 wurde der am 2.11.2007 eingegangene Antrag auf Insollvenzeröffnung (IN) mangels Masse abgewiesen.
Am 22.10.2008 war um Kostenvorschuss von 3.500€ gebeten worden, was nicht gezahlt wurde.
Am 2.9.2008 war der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (u.a. wg. mangelhafter Mitwirkungspflicht) abgewiesen worden.

Zwei Fragen:
1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?
2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.
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Feuerwald

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Re: Wartezeit für neuen InsO-Antrag
« Antwort #1 am: 03. Januar 2010, 22:02:31 »

1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?

- eine Wartezeit ist mir hier nicht bekannt.


2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.

- nein, ich denke nicht.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

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Re: Wartezeit für neuen InsO-Antrag
« Antwort #2 am: 03. Januar 2010, 22:49:31 »

Mir scheint damals einiges schief gelaufen zu sein.

Grundsätzlich wäre auch ein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, sofern mindestens 1 Gläubiger mehr vorhanden ist.
Mit dem Antrag sollte ein erneuter Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden, oder dies nur für den Eröffnungaantrag gemacht werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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