Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: waldi am 03. Januar 2010, 19:41:59
-
Hallo liebes Forum,
am 19.11.2008 wurde der am 2.11.2007 eingegangene Antrag auf Insollvenzeröffnung (IN) mangels Masse abgewiesen.
Am 22.10.2008 war um Kostenvorschuss von 3.500€ gebeten worden, was nicht gezahlt wurde.
Am 2.9.2008 war der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (u.a. wg. mangelhafter Mitwirkungspflicht) abgewiesen worden.
Zwei Fragen:
1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?
2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.
-
1. Wann kann ein erneuter Antrag gestellt werden?
- eine Wartezeit ist mir hier nicht bekannt.
2. Würde der Schuldner die 3.500Tsd. € aufbringen, bekäme er sie (vorranging) aus der späteren Masse zurück? (monatlicher Pfändungsbetrag derzeit ca. 130€.
- nein, ich denke nicht.
-
Mir scheint damals einiges schief gelaufen zu sein.
Grundsätzlich wäre auch ein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, sofern mindestens 1 Gläubiger mehr vorhanden ist.
Mit dem Antrag sollte ein erneuter Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden, oder dies nur für den Eröffnungaantrag gemacht werden.