Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: smallville am 18. Dezember 2007, 23:06:07
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Im Insolvenzverfahren von SMALLVILLE, wohnhaft in XXX hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Kann mir das bitte jemand "übersetzen" und detailliert erklären?
Ich komme da nicht so wirklich mit......
Thx
lg
smallville
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d.h es ist zu wenig Masse gebildet worden. Die Kosten § 54 InsO sind gedeckt jedoch nicht die weiteren Masseverbindlichkeiten § 55 InsO. Eine Befriedigung der Gläubiger erfolgt nunmehr gem. § 209 InsO.
In der Regel sollte nunmehr das Verfahren alsbald zum "Schlußtermin" kommen. ?
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Danke für die Antwort.
Der Eintrag ist vom 21 August diesen Jahres.
Ich hoffe doch sehr, dass es bald zum Schlusstermin kommt.
Befürchte aber, dass es noch dauert, weil mein Fall sehr kompliziert ist.
lg
smallville
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Was sagt denn der Beratungshilfescheinanwalt dazu?