Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: smallville am 18. Dezember 2007, 23:06:07

Titel: Was bedeutet das genau?
Beitrag von: smallville am 18. Dezember 2007, 23:06:07
Im Insolvenzverfahren von SMALLVILLE, wohnhaft in XXX hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Kann mir das bitte jemand "übersetzen" und detailliert erklären?
Ich komme da nicht so wirklich mit......

Thx

lg
smallville
Titel: Re: Was bedeutet das genau?
Beitrag von: dobberstein am 19. Dezember 2007, 08:38:28
d.h es ist zu wenig Masse gebildet worden. Die Kosten  § 54 InsO sind gedeckt jedoch nicht die weiteren Masseverbindlichkeiten § 55 InsO. Eine Befriedigung der Gläubiger erfolgt nunmehr gem. § 209 InsO.
In der Regel sollte nunmehr das Verfahren alsbald zum "Schlußtermin" kommen. ?
Titel: Re: Was bedeutet das genau?
Beitrag von: smallville am 19. Dezember 2007, 14:15:00
Danke für die Antwort.

Der Eintrag ist vom 21 August diesen Jahres.
Ich hoffe doch sehr, dass es bald zum Schlusstermin kommt.

Befürchte aber, dass es noch dauert, weil mein Fall sehr kompliziert ist.

lg
smallville
Titel: Re: Was bedeutet das genau?
Beitrag von: lucca_m am 19. Dezember 2007, 16:56:58
Was sagt denn der Beratungshilfescheinanwalt dazu?