Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: crimo65 am 30. April 2015, 08:41:17

Titel: Was bedeutet dieser Satz
Beitrag von: crimo65 am 30. April 2015, 08:41:17
......Da nicht anschließend über die Erinnerung des Sch-Vert vom................entschieden werden kann, ist der Schlusstermin am................aufzuheben.............

Ich bin wirklich auf der Zielgeraden. Nun war für den Schluss Termin das schriftliche Verfahren vor ein paar tagen angesetzt. Nun sehe ich in den Bekanntmachungen diesen Satz.

Vielleicht weiss jemand, was das bedeuten soll. Danke.
Titel: Re: Was bedeutet dieser Satz
Beitrag von: crimo65 am 30. April 2015, 15:22:57
Danke- hat sich alles geklärt. Habe beim Gericht angerufen, der Termin wurde aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem TH und dem RA auf den Mai verschoben. Sorry für meine panische Reaktion. Aber so ist das nunmal, wenn man was liest und nichts damit anfangen kann......... :rougi: