Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 04. Dezember 2013, 13:36:12

Titel: Was bedeutet Überwachunsgauftrag?
Beitrag von: Deloona79 am 04. Dezember 2013, 13:36:12
Ich hab heute Post vom Amtsgericht bekommen und verstehe den letzten Punkt in dem Brief nicht. Die Suchfunktion des Forums konnte mir da leider auch nicht wirklich weiter helfen. Zuletzt steht dort:
Überwachungsauftrag:Ergebnis der schriftlichen Abstimmung
Eine Stellungnahme dazu,ob der Treuhänder mit einer Überwachung der Schuldnerin beauftragt werden soll,ist nicht erfolgt.
Was genau bedeutet das jetzt? Dankeschön für Eure Antworten!!!!!!
Titel: Re: Was bedeutet Überwachunsgauftrag?
Beitrag von: eidechse am 04. Dezember 2013, 16:18:30
Ich vermute mal, dass es um die Pflichten des Treuhänders in der WVP geht. Nach § 292 Abs. 2 InsO muss der TH in der WVP den Schuldner nur überwachen, wenn ihn die Gläubigerversammlung damit beauftragt.