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Autor Thema: was beutet die 2 briefe vom amtsgericht hilfe  (Gelesen 1676 mal)

tinelo21

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was beutet die 2 briefe vom amtsgericht hilfe
« am: 06. Oktober 2009, 21:20:05 »

hallo habe heute 2 briefe bekommen vom amtsgericht mit folgender mitteilung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von XYZ
wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf Dezember 2009 mit folgender Tagesordnung:
 
a)    Abnahme der Schlussrechnung des Treuhänders,
b)    Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c)     Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
d)    Anhörung der Gläubigerversammlung zur beantragten Restschuldbefreiung
 
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis, sowie Versagungsanträge zur beantragten Restschuldbefreiung sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
 
Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden


und der 2. brief ist eine art rechung mit einem gesammtbetrag und dan steht da der festgesetzte betrag ist wegen der bewilligten stundung aus der staatskasse zu erstatten

hoffe ihr könnt mir helfen ich versteh dieses amtsdeutsch nicht so

danke
Gespeichert
 

paps

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Re: was beutet die 2 briefe vom amtsgericht hilfe
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 21:41:51 »

Alles im grünen Bereich- Kein Grund zur Panik.
Ihr Verfahren wird nicht per mündlicher Verhandlng durchgeführt, sondern nur am "grünen Tisch" des Gerichtes.
Wichtig für Sie ist, dass Sie versuchen sollten vorab die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen zu erhalten, um deren Grund und Höhe zu prüfen.
-> Antrag ans Gericht
Ansonsten erhalten Sie bei angemeldeten Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung automatisch eine Mitteilung zur Stellungnahme.

Zum Zweiten Punkt:
es sollte sich um  die Rechnung zu den bisherigen Verfahrenskosten handeln.
Da Sie einen Stundungsantrag gestellt haben ist nichts zu tun.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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