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Autor Thema: Was darf der Gerichtsvollzieher alles "bekleben"????  (Gelesen 1783 mal)

Jim

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Was darf der Gerichtsvollzieher alles "bekleben"????
« am: 16. Juli 2008, 14:09:24 »

Hallo Leute,
in meiner Familie kommt die Frage auf, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und möchte zu mir (ledig, nur in eheähnlicher Gemeinschaft)sich im Haus umsehen, was er alles später zu Geld machen kann, was darf er von den Kindern so alles "bekleben".
Unsere Kinder haben nun Spielkonsolen, Fernseher und Computer, die denen gehören.
Oft haben wir gar keine Rechnung mehr, aber haben die Gerätschaften denen ja vor längerer Zeit geschenkt.
Zumal der eine Sohn gerade 18 Jahre geworden ist.

Wer durfte schon Erfahrungen sammeln?

Gruß
Jim
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