Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 06. März 2012, 14:44:43

Titel: was darf ich auf meinem konto lassen?
Beitrag von: elga am 06. März 2012, 14:44:43
hallo,
bin seit 01.2012 in der inso. mein th hat mir mitgeteilt, was ich künftig in das massekonto einzahlen soll und das mache ich auch. ist eigentlich alles ganz easy, führe meinen betrag ab und gut ist.
jetzt meine frage: wenn ich mein konto nicht jeden monat leer räume, kann ich da schwierigkeiten bekommen?
mein th will keine auszüge von mir sehen, bis jetzt.

danke für antworten
elga
Titel: Re: was darf ich auf meinem konto lassen?
Beitrag von: Insoman am 06. März 2012, 15:04:39
Wenn Sie kleinere Beträge nicht abheben, ist dies kein Problem.
Sie dürfen nur eben, vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 InsO) kein "Vermögen" bilden, dies wäre massezugehörig.
Warum wird nicht vom Arbeitgeber abgeführt?
Titel: Re: was darf ich auf meinem konto lassen?
Beitrag von: elga am 06. März 2012, 15:37:09
da ich in einer umschulung bin, bekomme ich mein geld von der rv.
was heißt denn vermögen anhäufen? wenn jeden monat ein bestimmter betrag drauf bleibt?
Titel: Re: was darf ich auf meinem konto lassen?
Beitrag von: Insoman am 06. März 2012, 16:13:16
die Abgrenzung ist nicht ganz einfach..
Als Faustregel gilt:
Solange und soweit Sie belegen können, dass der -angehäufte- Betrag aus Ihrem unpfändbaren Einkommen stammt, sollte er unangreifbar sein.
Titel: Re: was darf ich auf meinem konto lassen?
Beitrag von: elga am 13. März 2012, 17:15:53
na es ist eigentlich recht einfach zu ersehen. meine bezüge kommen rauf, es gehen die unkosten wie miete, strom und masserate u.s.w. ab und da die rv mal in der dritten monatswoche und mal in der vierten monatswoche zahlt, ist dann auch noch was von meinen bezügen drauf. aber es sind am ende vom monat immer nur so um die 200 €.es häuft sich also nichts an.