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Autor Thema: Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen  (Gelesen 2494 mal)

cismo1

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Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen
« am: 08. Februar 2007, 19:39:40 »

Hallo.Bin Neu Hier.Suche sehr Dringend Rat,Habe offene Frgen,die mir Mgengeschwür bereiten.
1.Was darf ich im Monat verdienen(Bin Reisebusfahrer)Seit chef auf GMBH umgestellt hat,muss ich 6 Tage in der Woche Arbeiten.
Mein IV schreibt meiner FA.im Jahr an wegen Gehaltsabrechnung,obwohl ich immer zuschicken muss,geht er auch auf meine FA zu,Sie wissen zwar bescheid,nur mein Chef intressiert das nicht,ob ich 1000€ verdienen darf oder nicht,er lässt mich Fahren das mir die Ohren Rauchen.
Habe eine WG mit Weiblicher Bewohnerin,mittlerweile sind wir uns nahe gekommen und sie denkt über Kinder und Heiraten nach...Was kann ich machen,darf ich Heirten und Kinder bekommen?Wird ihr Gehalt mir angerechnet?Meinen Vermieter hat er auch angeschrieben!!So wie ich das Gelesen habe darf er das!!Wer kann mir ganz dringend Helfen????Verzweiflung.Ps:bin seit 1.1.2006 in Privat Insolvenz[addsig]
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paps

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Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen
« Antwort #1 am: 08. Februar 2007, 22:18:32 »

Erst mal willkommen, sicherlich sind solch quälende Fragen in Ihrem Beruf nicht förderlich.
Die Fahrgäste erwarten ja eine sichere Fahrt. :denken:

Wie viel sie verdienen dürfen ? Da gibt es keine Obergrenze.
Ab 9990,- Euro setzt bei Ihnen die Pfändung als Alleinstehender ohne Unterhaltsberechtigte ein.
Dann geht es in Zehner Schritten weiter, schauen Sie doch mal hier

Das Anschreiben des IV erfolgt nur, damit er Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den IV überweisen kann. Ihre Gehaltsabrechnung dient der Kontrolle.

Das Anschreiben des vermieters ist korrekt und sollte keine negativen Auswirkungen haben.

Ihre jetzige Lebensgefährtin bleibt auch als Ehefrau bei Ihrer Insolvenz außen vor.
In Abhängigkeit ihres gehaltes hätten Sie nach der Heirat zumindest einen Unterhaltsberechtigten mehr.
Vielleicht werden es dann   auch noch mehr?  :))

Zu ihren Arbeitszeiten kann ich erst mal nichts weiter sagen, da müßten Sie selber mal im Tarifvertrag sehen.
Alles andere wären dann Überstunden, deren Vergütung  nur hälftig
gepfändet werden kann.
Also bei 2 Ü-Stunden, wird 1 zur Pfändung herangezogen. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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cismo1

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Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen
« Antwort #2 am: 09. Februar 2007, 05:54:04 »

Hallo.Freut mich das jemand so schnell meine grossen fragen beantwortet.Darf ich zu meinen chef sagen,nein ich will nicht mehr soviel verdienen?vor einen halben jahr wurde ich mal geprüft da hatte ich ca:950€ verdient,seitdem ich jetzt reise auch noch fahren muss komm  ich auf etwa 1230€,jedoch habe ich IV nichts gesagt das ich jetzt mehr verdienen darf..Jetzt habe ich noch eine Frage,habe vor dem Insolvenz meiner schwester ihr Auto kredit auch übernommen und das ist jetzt als Privat eingestuft worden,da wir zukunftsplanung haben,darf ich das Auto einfach verkaufen und mir ein grösseres holen,der Fahrzeugbrief geht natürlich wieder an meine Schwester,d es bei ihr ein laufender Kredit ist?Wünsche allen in dem Forum ein schönes Wochenende und Lasst den Kopf nicht hängen,Danke das du mir eine Belohnung in der Früh gegeben hast,jetzt lässt es sich leichter fahren:mfg[addsig]
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paps

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Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen
« Antwort #3 am: 09. Februar 2007, 21:24:54 »

also nochmal,
je mehr Sie verdienen, um so mehr haben Sie für sich, auch wenn derzeit realtiv viel abzuführen ist.

Wer führt Ihre pfändbaren beträge ab? Sicherlich doch der Arbeitgeber? Dann ist er als Drittschuldner für die korrekte Abführung verantwortlich.

Sie haben den Kredit Ihrer Schwester übernommen? Können/dürfen den wegen der Inso nicht mehr bedienen?
Ist der Vertrag auf Sie überschrieben, oder zahlen Sie nur die Rate.#
Wer steht im Brief als Eigentümer?
Solange noch Raten offen sind, geht erstmal nichts ohne die Bank.[addsig]
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cismo1

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Was darf ich verdienen und wie weit darf der IV gehen
« Antwort #4 am: 09. Februar 2007, 21:46:58 »

Hallo.Meine Schwester hat ds Auto vor 5 jahren gekauft,ich hab in seit 3 jahren und bezahle die raten an meine schwester.Der Brief hat meine Schwester,Als Halter steh ich drin,wahr bevor ich Inso gemacht habe und muss die raten von meinem Privatgeld abführen...Mein Arbeitgeber hat gestern das erste mal eine rate an Iv gemacht,ich veriene jetzt auf einmal 1650€ seit diesem monat...komisch sogar die zulgen bezahlt er auf einmal,mein IV hat 451€ bekommen,Aber mein chef hat alles zusmmen gerechnet,spesen,Nachtzuschlag und keine überstunden,somit ist das alles für mich ein Nachteil,den der IV sieht bloß den Netto betrag und nicht was da alles drinsteckt.Hbe meinen chef gefragt warum ich soviel verdiene,das will ich garned..er sagt ihm ist das egal.Wegen dem Auto,solange meine schwester in besitz des Briefes ist und die raten bezahlt ist sie bis zur vollendeten bezahlung der besitzer,,ich würde das uto verkaufen,meine schwester bekommt das Geld und dann kauft sie ein anderes und behält den Brief vom Neufahrzeug...Das muss ich doch nicht den IV sagen oder?[addsig]
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