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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?  (Gelesen 13351 mal)

Der_Alte

  • Gast
Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #20 am: 02. März 2012, 18:46:51 »

und wenns rauskommt.....bla bla bla.....

und wenns rauskommt ist die Kamera weg und das Verfahren wird nach einem entsprechenden Versagensantrag eingestellt.

Das ist dann nicht mehr bla bla bla ... sondern Heulen und Zähneklappern.

Man soll auch hier die Dinge beim Namen nennen, das hat nichts mit verunsichern zu tun.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #21 am: 02. März 2012, 19:05:37 »

@ Der Alte: Ja stimmt.....aber wer stellt sich bitte so dämlich an? Die Frage war hier ausserdem: Was wird NACH Insolvenzeröffnung gepfändet?! ist einfach zu beantworten: Ausser pfändbares Einkommen und die im Antrag angegebenen Wertgegenstände erst mal nichts....Ok, Erbschaften etc sind auch weg.

Und wenn man im Antrag mal nachliest, steht da soweit ich mich erinnere: Gegenstände die über dem normalen Maß.....oder Wertgegenstände.
Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

Also unser 52" LCD stellte nach meinem Wissen und Gewissen keinen anzugebenden wertgegenstand da. Ich bin kein Experte, der den Marktwert bestimmen kann!!!!!

Man sollte das ganze etwas relativieren und nicht direkt in Panik geraten......aber OK, leider ist es bei den "kostenlosen sozialen Einrichtungen" halt so, dass die Mitarbeiter meistens nicht individuell und im Interesse des "Mandaten" arbeiten sonder strikt ihre Liste abarbeiten.
Es gibt soviele legale und sichere Möglichkeiten, problemlos einen PKW zu behalten, Angaben in seinem Interesse auszulegen etc. ohne die RSB zu gefährden...aber das funktioniert nur mit dem Anwalt seines Vertrauens der sich gut auskennt....und der kostet Geld, eas sich aber durchaus lohnt....und wenn man die Möglichkeit haben sollte, so wie der TE eventuell 1500 Euro aufzubringen sollte man das Geld lieber in einen solchen Anwalt investieren als sich von "Zwegerts" kostenlos beraten zu lassen.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #22 am: 02. März 2012, 21:09:47 »

Ich habe zu dem Thema zwei Meinungen, eine öffentliche, die jeder nachlesen kann und mit der ich mich nicht in den Grenzbereich der Illegalität begebe und meine private Meinung, die ich nur per PN kundtue. Welche Tips ich dort gebe geht niemanden etwas an.

Sicher kann man so handeln, wie Sie es schreiben, aber das Risiko muss man kennen. Und viele, die hier ankommen, sind nicht in der Lage, das Risiko von sich aus einzuschätzen.

Ich zum Besipiel rate keinem, sein sauer verdientes Geld in einen Schuldnerberater zu investieren, die öffentlichen machen den Antrag genau so gut. Die Beratung hängt ohnehin sehr stark von der handelnden Person, sowohl auf Berater- als auch auf Schuldnerseite ab. Einem beratungsresistenten Schuldner kann auch der teuerste Berater nicht helfen, ... , die Reihe ist beliebig fortzusetzen.
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Sandmann

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #23 am: 15. Dezember 2012, 20:35:31 »

Ja ähh, bei mir würde es ebenfallls um ein Insolvezverfahren gehen.
zu holen wäre eventuell eine wii, eine x box, und das ein oder andere Notebook.
jedoch würde im Falle eines Falles alles meiner Freundin gehören. Wir könnten dem pfänder das nicht unbedingt nachweisen, er kann uns jedoch auch nicht das gegenteil beweisen, oder?
und in privatinsolvens gehe ja nur ich und nicht meine freundin.

muss ich mir denn jetzt sorgen machen?
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koelner84

  • Gast
Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #24 am: 16. Dezember 2012, 00:11:31 »

Auch ich machte mir ähnliche Gedanken und Sorgen.

Bem ausfüllen des Antrags wurdeich kompetent Beraten, von einer für mich Kostenfreien Beratungsstelle.
Meine größten Sorgen, bezüglich Pfändung, waren:
Was geschieht mit meinem 10 Monate alten Smartphone und dem 18 Jahre alten Bayrichen Coupe, welsches ich im Februar meinem Lebensgefährten verkauft habe.
Meine Schuldner Beraterin emphohl mir meine/n TH diesbezüglich direckt anzusprechen, Ihren erachtens nach werden die zwei Gegenstände nicht berührt werden.
Bis zum Gespräch hatte ich gebibbert und gebammelt. Und was geschah dann?

Ich habe eine klasse TH erwicht. Das Gespräch verlief absolut entspannt gar vertraut ab, mein Lebensgefähre, der dabei war, meine TH und ich befinden uns auf einer Wellenlänge, was sich absolut positiv auf das gespräch auswirkte. Die Stimmung war sehr angenehm.
Der Wagen hat einen zu geringen Wert, da ohnehin derzeit abgemeldet und ohne TÜV.
Zum S,artphone sagte Sie soviel wie: Was soll ich damit? Soll ich es mir hier auf den Tisch legen, damit es gut ausssieht?

Man macht sich oft zuviele Gedanken. Meine Erfahrung zeigt: Selber nachdenken - Währe der Gegenstand es mir Wert jetzt eine Summe auszugeben die Verwertungskosten relevant decken können? und Würde ich den Gegenstand unabhängig dessen sowieso kaufen-

Weil ganz ehrlich: Wer kauft ein acht Monate altes Smartphone und wer tut sich ein 18 Jahre altes Auto, ohne TÜV an??

Wirkliche Werte nicht verheimlichen, viele Sporgen nimmt der gesunde Menchenverstand.
Und schonmal vorab: Lasst euch erhöhte Kontogebühren nicht gefallen! Ich kam mit Ehrlichkeit von anfang an gegenüber meiner, seit Februar, neuen Bank immer weiter.
Bei Einrichtng des Kontos sagte ich bereits das ich es evnt. in ein P-Konto wandeln müsste. Die Bankdame ganz nett: Wenn es soweitist kommen Sie kurz vorbei, kein Problem.
Als ich das Konto zum P-Konto gewandelt habe sagte ich in einem direkt das ich wohl in die Insolvenz gehen müsse. Die Bankdame erkundigte sich sofort an welsche Faxnummer die Kontofreigabe gehen muss, um das Konto schnellstmölglich wieder frei zuhaben.
Die Ehrlichkeit wurde mir von meiner Schuldnerberaterin ans Herz gelegt, so könne ich die mehr Geühren umgehen. Aus erfahrung heraus drücken Banken diese jenen Schuldnern aufs Auge, die nicht mit der Bank kommunizieren.

Meine TH sagte mir noch das ich mich bei Ihr melden soll, wenn die Bank mir erhöte Gebühren aufdrücken wollen würde, in diesem Falle würde Se der Bank auf die Finger klopfen. Die Freigabe bekamm ich sofort von Ihr mit, da wir im Anschluss ohnehin in die Stadt fuhren. Ich gab die Freigabe persöhnlich sofort ab und das Konto war am näöchsten Morgen wieder frei. Auf menine Nachfrage bezüglich höherer Gebühren schaute die Bankdame mich an und meine: Dafür gibt es doch keinen Grund, wir wussten doch von beginn an was bei Ihnen geschieht.
Ehrlichkeit zahlt sich aus!
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #25 am: 16. Dezember 2012, 18:43:35 »

Nur mal so in den Raum gestellt:

 Wer weiß von den Laptops?
 Wer weiß etwas von Smartphones?
 Wer weiß etwas von ein paar hundert oder tausend Euros unterm Kopfkissen?
 Wer weiß etwas vom Familienschmuck?
 Wer weiß etwas vom 50" Flachbildschirm?

NUR DU SELBER!!!!
Ich meine ok, ich war natürlich so gewissenhaft und ehrlich und habe diese Dinge selbstverständlich alle angegeben und auch direkt das Gespräch mit meinem TH gesucht und vorsichtshalber diese Gegenstände direkt mit zu ihm hingenommen.

Ich habe meinen TH natürlich auch Bescheid gesagt, dass der A8 von meinem Onkel ist und ich ihn nur gelegentlich fahre.
Meine Frau bekommt jetzt zu Weihnachten sonen Kaffeevollautomaten...der alte war schon 2 Jahre alt....natürlich nur, wenn der TH mir dieses Geschenk erlaubt!

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