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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?  (Gelesen 13306 mal)

snowy

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Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« am: 14. Januar 2012, 02:10:24 »

Hallo, bin neu hier und auch absolut unwissend mit der jetzigen Situation.
Entschuldigt bitte, dass ich fast kein Kürzel hier kenne.
Zum Thema:
Eine nette Frau von der Diakonie war vor drei Tagen bei mir.
Ich wollte die private Insolvenz, weil ich keinen Ausweg mehr sehe.
Habe Erwerbsminderungsrente (645 €)auf Lebenszeit,
den Rest an Abgaben und Einkäufe zahlt meine Partnerin.
Auch lebe ich mit meiner Partnerin 11 Jahre zusammen
und sie macht alle behördlichen Wege für mich.
Die gute Frau hat die Unterlagen mitgenommen und schreibt nun die Gläubiger an.
Dann sagte sie, es würde jemand kommen, der meine Wertgegenstände schätzt.
Nun hab ich natürlich doppelt Angst, da ich eine schwere soziale Phobie habe
und auf meinem Computer, sowie TV angewiesen bin.
Eigentlich Internet und Telefon die einzige Komminakation mit der Aussenwelt.
Auch bastel ich gern an PC`s und habe sämtliche Ersatzteile hier, allerdings
sehr alten Datum`s.
Mein PC ist auch recht alt, aber recht guter Monitor.
Diese verschenke ich meist an Kindern aus dem Verwandtenbereich meiner Partnerin,
weil die eh kaum Wert haben.
Dann habe ich noch einen alten Verstärker (5.1, 20 Jahre alt, aber gut).
Lautsprecher (5.1, auch 20 Jahre alt und gut).
Eine Komplett-Anlage (30 Jahre alt, funktioniert nur halb, trotzdem gut).
Bin ehrlich und möchte nicht noch weiter in Schwierigkeiten kommen.
Wird mir alles genommen?
Was soll ich tun?
Danke euch für Info`s.


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horst69

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #1 am: 14. Januar 2012, 09:47:20 »

Erstmal ruhig bleiben!

So wie du deinen Hausrat beschreibst, ist kein Teil davon übermäßig viel Wert !?

TV, PC und Co. sind unpfändbar!!! Das einzige was passieren kann, wenn die Gegenstände neu und extrem teuer waren, ist eine Austauschpfändung. Das bedeutet, die neuen Geräte werden mitgenommen und gegen ältere ausgetauscht.

Die Einzelteile würde ich vorübergehend bei z.B. Freunden lagern, wenn sich der Verkauf lohnen sollte.

Dann sagte sie, es würde jemand kommen, der meine Wertgegenstände schätzt.

Wer soll das sein, der Insolvenzverwalter? Gerichtsvollzieher?

Komische Aussage, erstmal muss der Antrag auf Inso beim Amtsgericht abgegeben werden, um überhaupt einen IV zu bekommen?!

Naja, aber wegen deiner Gegenstände brauchst du dir keinerlei Sorgen machen :biggrin:
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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #2 am: 14. Januar 2012, 11:07:28 »

Das Wort "Wert" passt ohnehin nicht so ganz. Die Gegenstände müssen auch verwertbar sein.

Eine Stereoanlage, die älter als 2 - 3 Jahre ist, hat noch einen Verwertungswert von wenigen Euro, denn vom Verkaufserlös müssen ja auch noch die Verwertungskosten abgezogen werden.

Deshalb kann man davon ausgehen, dass handeltsübliche Elektogeräte (Computer, Monitore, Drucker, Spielekonsolen) kaum im Rahmen einer Pfändung betrachtet werden.
Deshalb braucht man auch nichts zu verstecken.
Stereoanlagen gehören als Radioersatz heute ohnehin zu den unpfändbaren Haushaltsgegenständen. Wer hat schon noch ein Radio wie früher, als man noch andächtig auf das magische Auge schaute. Telefone gelten auch als unpfändbar. Fernseher auch, selbst die neuen LCD-Gerte sind nach einem Jahr schon veraltet und nur noch zu Spottpreisen zu vererten. Und da TV zu den Grundbedürfnissen gehört müßte dann eine Austauschpfändung erfolgen. Das macht keiner, ist viel zu aufwändig.

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.

Mobiltelefone sind pfändbar; wer also ein aktuelles Smartphone sein Eigen nennt, muss damit rechnen, dass es weg ist, gleiches gilt sicher auch für ein IPad.
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Laufbursche

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #3 am: 14. Januar 2012, 11:24:17 »

"Die Einzelteile würde ich vorübergehend bei z.B. Freunden lagern, wenn sich der Verkauf lohnen sollte."

Das würde ich lassen, könnte die Restschuldbefreiung kosten, wenns raus kommt.
Sollte bei so einem "Tipp" dazugesagt werden...
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elga

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #4 am: 14. Januar 2012, 12:24:58 »

ich würde mir da mal nicht so den kopf machen. so wie du schilderst, hast du ja keine luxuriösen sachen und ich sehe auch noch nicht, dass da jemand kommt und alles schätzt. ich habe gerade meine eröffnung hinter mir und mein th, von dem ich schon schlechtes gehört habe, hat mich auch nur in seine kanzlei einbestellt.
die zeit vor iv-eröffnung und der weg dahin sind schon eine nervenaufreibende sache. aber man kommt auch da durch und wenn erst mal die inso eröffnet ist, fällt die ganze anspannung von einem ab.
also, kopf hoch.

gruß elga

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horst69

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #5 am: 14. Januar 2012, 15:53:15 »

@der Alte

Der Fragesteller sollte nur wissen, was passieren KANN !
Und möglich wäre es!

Das es unwarscheinlich ist, habe ich bereits erwähnt, genauso der Hinweis:

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.

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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #6 am: 14. Januar 2012, 18:08:25 »

@der Alte

Der Fragesteller sollte nur wissen, was passieren KANN !
Und möglich wäre es!

Das es unwarscheinlich ist, habe ich bereits erwähnt, genauso der Hinweis:

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.



Ihr Text stimmt aber nicht ganz. PC und Co sind sehr wohl pfändbar. Nur de facto tut es keiner mehr, weil es sich nicht lohnt. Und zum Thema Austauschpfändung hat der BGH kürzlich auch höhere Hürden aufgebaut. Einen hochpreisigen oder werthaltigen Gegenstand wird der Treuhänder sehr wohl verwerten. Was meinen Sie, welchen Wert ein iPad oder ein Macbook hat. Das kann man sehr gut verwerten und es braucht, weil vollständig pfändbar, nicht einmal eine Austauschpfändung.



Wird hier aller Voraussicht nach nichts dergleichen vorliegen, so dass es sich mit dem Satz zusammenfassen läßt:

@snowy: Es bleibt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit alles in Ihrem Besitz.
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snowy

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #7 am: 14. Januar 2012, 18:34:04 »

Erst einmal vielen lieben Dank für eure/ihre Antworten.
Bin trotzdem sehr unsicher.
Haben 3 Fernseher, 2 Stück sind Röhren, haben einen Defekt, laufen aber trotzdem.
Einen habe ich geschenkt bekommen vor kurzem, LCD 81er, 6 Jahre alt, voll funktionsfähig.
Hab auch ein Smartphone, Neupreis 110 €, hat meine Mutti für mich gekauft.
Da ich eigentlich sehr "wenig" Schulden habe, ca. 7000 €, habe ich wiederrum Angst,
das man da trotzdem die kleinen Gegenstände pfändet, um die relativ kleine Summe zu decken.

Sehe ich das richtig?

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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #8 am: 14. Januar 2012, 20:14:29 »

Röhrenfernseher sind nicht einmal das Fahrgeld wert, dass man benötigt, um sie abzuhpöen. Ein 6 Jahre alter LCD kann vielleicht noch für einige wenige Euro verwertet werden, aber auch hier übersteigt der Kostenaufwand den Ertrag. Wird man also auch nicht verwerten.

Ein Smartphine für 110 € Neupreis bingt vielleicht 30 €, also wird sich auch keiner die Mühe machen, es zu verwerten.

Betrachten Sie es so:
Wer als Insolvenzverwalter auf der Liste bei Gericht bleiben will, um auch zukünftig die lukrativen Aufträge zu bekommen, muss immer einen Anteil von Verbraucherinsolvenzen übernehmen. Das ist eher ein Zuschussgeschäft als ein Gewinn, deshalb wird es in der Regel kurz und bündig abgewickelt. Was sich einfach verwerten läßt wie z.B. Versicherungen oder Sparbücher wird verwertet. Der Rest bleibt unbeachtet, auch wenn da noch ein paar Euro rausgucken.
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snowy

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #9 am: 17. Januar 2012, 02:20:03 »

Hab heute ein Brief von der Bank bekommen, die normalerweise ca. 5000 € bekommt (Zinsen waren sehr viel).
Die wollen einen Vergleich machen, dass ich nurnoch 1500 € zahlen brauch, weiss aber nicht wie.
Die angegebenen 7000 € habe ich jetzt sehr hoch gegriffen, weil ständig Zinsen draufkommen.
Würde heissen, wenn ich es zahlen könnte, wäre eine Summe von ca. 2000 € offen.
Sind also noch andere Gläubiger.
Jetzt frag ich mich wahrhaftig, ob es sich lohnt, für diese "niedrige" Summe in die Insolvenz zu gehen.
Allerdings taucht auch die Frage auf, wie es dann weitergeht.
Wenn, wäre es zu spät die Insolvenz abzubrechen, damit auch nicht weitere Kosten entstehen?
Fernwärme hängt mir auch im Nacken.
Ein Auto habe ich auch, allerdings von Mutti bezahlt und ist auch schriftlich niedergelegt, wegen Ratenzahlung.
Was soll ich tun? Soll man sich sowas dann antun auf 7 Jahre?
Danke euch/ihnen vielmals für Vorschläge.

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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #10 am: 17. Januar 2012, 10:29:58 »

Ich verstehe Sie richtig, wenn ich annehme, dass Sie über keinerlei pfändbares Einkommen verfügen und auch keinen haben, der Ihnen das Geld für den Vergleich schenkt.
Dann bleibt für mich nicht mehr viel übrig als eine Insolvenz. Die Insolvenz kostet Sie in den 6 Jahren einige hundert Euro, wenn die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren gestundet werden und Sie nur in der Wohlverhaltensphase die Mindestvergütung des Treuhänders (119 € jährlich)zahlen müssen. Die Verfahrenskosten dürften auch dann weiterhin gestundet werden, so dass Sie nach insgesamt 10 Jahren völlig schuldenfrei sind.

Wenn Sie jetzt jemanden fänden, der Ihnen neben den 1500 € noch einen Betrag gäbe, sich mit den anderen Gläubigern zu vergleichen, wäre das ein Weg. Aber wenn Sie schon nicht wissen, woher die 1500 € für das Vergleichsangebot der Bank kommen sollen?
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Camouflage71

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #11 am: 02. März 2012, 09:36:41 »

Dann schließe ich meine Frage diesbzgl. mal hier an, anstatt wieder einen neuen Thread aufzumachen ...  :cheesy:

Bei mir geht es um folgende Gegenstände:

1. Sony Stereoanlage, Alter ca. 10 Jahre, einzelne Komponenten: Radio, CD, Tape, Boxen - alles funktionstüchtig

2. PC, Alter ca. 5-6 Jahre, Intel Pentium 4, 3GHz, 22" LCD-Monitor ( No Name ), alles funktioniert, keine teuren Extras

3. Philips LCD - TV, 42" ( 107 cm ), 3,5 Jahre alt, NP war aber damals schon lediglich 499,00 Euro ...

4. Digitalkamera ( SLR ) mit Zubehör - 1,5 Jahre alt, NP komplett mit allem ca 1300 €

5. KFZ, Opel Astra BJ. 98, Wert ca 2000 €, KM-Stand 170.000, diverse Mängel ( würde mom. keinen TÜV bekommen, muss einiges gemacht werden )


Bei Pkt. 1-2 mache ich mir eigentlich relativ wenige Gadanken.

Bei Pkt. 3 bin ich mir nicht sicher .....

Bei Pkt. 4 bin ich absolut nicht kompromißbereit, das Teil wird sicher verwahrt ( notfalls bei Freunden ) und auf keinen Fall abgegeben. :nono:

Bei Pkt. 5 reicht es ja, wenn der Kaufvertrag nicht auf mich gelaufen ist, sondern ein Kollege den Wagen in seinem Namen gekauft hat. Dann müsste doch eigentlich die Vorlage des Kaufvertrages reichen ?
Mein Kollege ist ja niemandem einen Nachweis darüber schuldig, wie und wo er den Wagen bezahlt hat, oder ?

Ich würde gerne mal wissen, was unsere erfahrenen User dazu sagen ....

Gruß,

Camouflage71
« Letzte Änderung: 02. März 2012, 09:46:40 von Camouflage71 »
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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #12 am: 02. März 2012, 10:43:19 »

Punkt 4 ist das einzige Problem. Die Kamera im Insolvenzantrag zu verschweigen kann, wenn es rauskommt, einen wirksamen Versagensantrag nach sich ziehen.
Alle anderen Dinge sind nach meiner Meinung nicht pfändbar oder die Verwertung lohnt nicht. Ich würde diese Dinge in einem Insolvenzantrag auch nicht als Vermögen aufführen.
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Insokalle

Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #13 am: 02. März 2012, 11:22:30 »

Wenn es ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird, dann wird er das Auto wohl in die Formulare eintragen müssen.
Allerdings scheint mir die Wertvorstellung überzogen. Wenn der Zustand wirklich so schlecht ist, würde ich überlegen, nur Schrottwert einzutragen.
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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #14 am: 02. März 2012, 11:48:53 »

Sehe ich anders. Es sind nur eigene Vermögenswerte anzugeben. Da das Kfz. keinen Vermögenswert des Antragstellers darstellt, hat es in der Vermögensübersicht auch nichts verloren.
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Camouflage71

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #15 am: 02. März 2012, 12:02:06 »

Punkt 4 ist das einzige Problem. Die Kamera im Insolvenzantrag zu verschweigen kann, wenn es rauskommt, einen wirksamen Versagensantrag nach sich ziehen.
Alle anderen Dinge sind nach meiner Meinung nicht pfändbar oder die Verwertung lohnt nicht. Ich würde diese Dinge in einem Insolvenzantrag auch nicht als Vermögen aufführen.

Naja, ich sehe es als sehr unwahrscheinlich bis unmöglich an, dass man irgendwie nachweisen kann, wem eine Digitalkamera gehört. Zumal, wenn diese in einem anderen Haushalt aufbewahrt wird ..


Sehe ich anders. Es sind nur eigene Vermögenswerte anzugeben. Da das Kfz. keinen Vermögenswert des Antragstellers darstellt, hat es in der Vermögensübersicht auch nichts verloren.

Mir geht es hier mehr um den Punkt, ob mein Kollege in diesem Zusammenhang irgendwie " nachweispflichtig " wäre bzgl. des Fahrzeugerwerbs. Ich möchte ja nicht, dass jemand, der mir einen Gefallen tut und mir sein Auto z. Verfügung stellt, nachher deswegen auch noch Scherereien bekommt...

Die Lage ist im Moment die, das mein Kollege der Eigentümer ist, das Auto auf meine Frau angemeldet ist und ich den Wagen nutze und versichert habe.

Theorethisch könnte ich ihm den Wagen doch sogar abkaufen und auf mich anmelden, da in meiner Stellenbeschreibung die Nutzung eines privaten KFZ Bedingung für die Besetzung war / ist.

Mein eigener Wagen ist ja schon im Dezember von der Bank ( Finanzierung ) einkassiert worden.


Und was wäre, wenn mir z.B. der Fernseher weggenommen wird und ich mir zwei Monate später aus meinem nicht pfändbaren Einkommen wieder ein ähnliches Gerät kaufen würde ? Immerhin wurde der Kauf ja dann aus meinem " Freibetrag " bestritten !
« Letzte Änderung: 02. März 2012, 12:10:33 von Camouflage71 »
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Der_Alte

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #16 am: 02. März 2012, 12:27:35 »

Fernseher ist unpfändbar, allenfalls wäre eine Austauschpfändung möglich. Ist aber unrealistisch, weil nach einem aktuellen Urteil des BGH der Austauschgegenstand von gleicher Qualität sein muss.

Beim Kfz gilt wie überall. Der Kaufbeleg / Vertrag beweist die Eigentumsverhältnisse. Wie die Bezahlung erfolgte ist nicht erheblich; es sei denn, Sie hätten das Geld dem Freund überwiesen und es wäre nachweisbar, dass er davon das Fahrzeug gekauft hat.
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Insokalle

Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #17 am: 02. März 2012, 17:19:01 »


Die Lage ist im Moment die, das mein Kollege der Eigentümer ist, das Auto auf meine Frau angemeldet ist und ich den Wagen nutze und versichert habe.


Aha? Ich hatte das bisher irgendwie anders verstanden.
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Camouflage71

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #18 am: 02. März 2012, 18:20:25 »

Was ist denn da anders zu verstehen ?

Ich zitiere mal meinen Originalbeitrag:


[..] 5. KFZ, Opel Astra BJ. 98, Wert ca 2000 €, KM-Stand 170.000, diverse Mängel ( würde mom. keinen TÜV bekommen, muss einiges gemacht werden ) [...]


[...] Bei Pkt. 5 reicht es ja, wenn der Kaufvertrag nicht auf mich gelaufen ist, sondern ein Kollege den Wagen in seinem Namen gekauft hat. Dann müsste doch eigentlich die Vorlage des Kaufvertrages reichen ?
Mein Kollege ist ja niemandem einen Nachweis darüber schuldig, wie und wo er den Wagen bezahlt hat, oder ? [...]


Ich habe lediglich geschrieben, ich könnte den Wagen theorethisch auch meinem Kollegen abkaufen und auf mich selbst anmelden ( um meinen Kollegen da raus zu halten ), weil meine Stellenbeschreibung die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten KFZ zu dienstlichen Zwecken fordert. Und selbst wenn ich den Wagen monatlich abzahlen würde, bekäme das auch keiner mit, weil es mit Sicherheit nirgendwo was schriftliches gäbe.

Man beachte den Konjunktiv !  

Außerdem bewege ich mich mit diesem KFZ eh schon in der Nähe des automobilen Minimums ( was mir allerdings überhaupt nichts ausmacht ) und habe mir den nur zur Nutzung "gesichert ", weil in ca. 14 Tagen unser Nachwuchs kommt und man(n) da u. U. auch zu unmöglichen Zeiten auf ein motorisiertes Transportmittel angewiesen ist.
« Letzte Änderung: 02. März 2012, 18:29:46 von Camouflage71 »
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
« Antwort #19 am: 02. März 2012, 18:42:05 »

Warum machen sich einige Menschen das Leben eigentlich so kompliziert?

Eigentumsverhältnis vom PKW ist doch geklärt. ....und wer soll schon solche Dinge wie Fernseher und Kamera wegnehmen? Der TH kommt in 1 von 100 Fällen zu nem Hausbesuch...und was nicht da ist, ist nicht da....ja ja, und wenns rauskommt.....bla bla bla.....

sorry, dass ich mich so aufrege, aber es ist doch immer wieder erschreckend, wie Leute mit Antworten wie "wenn, Aber , Es könnte sein" usw. verunsichert werden.

Entspannt euch und alles wird gut. Nur weil man Insolvenz beantragt hat, lebt man nicht wie nen "Penner" unter der Brücke.
 :coffee:
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