Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: snowy am 14. Januar 2012, 02:10:24

Titel: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: snowy am 14. Januar 2012, 02:10:24
Hallo, bin neu hier und auch absolut unwissend mit der jetzigen Situation.
Entschuldigt bitte, dass ich fast kein Kürzel hier kenne.
Zum Thema:
Eine nette Frau von der Diakonie war vor drei Tagen bei mir.
Ich wollte die private Insolvenz, weil ich keinen Ausweg mehr sehe.
Habe Erwerbsminderungsrente (645 €)auf Lebenszeit,
den Rest an Abgaben und Einkäufe zahlt meine Partnerin.
Auch lebe ich mit meiner Partnerin 11 Jahre zusammen
und sie macht alle behördlichen Wege für mich.
Die gute Frau hat die Unterlagen mitgenommen und schreibt nun die Gläubiger an.
Dann sagte sie, es würde jemand kommen, der meine Wertgegenstände schätzt.
Nun hab ich natürlich doppelt Angst, da ich eine schwere soziale Phobie habe
und auf meinem Computer, sowie TV angewiesen bin.
Eigentlich Internet und Telefon die einzige Komminakation mit der Aussenwelt.
Auch bastel ich gern an PC`s und habe sämtliche Ersatzteile hier, allerdings
sehr alten Datum`s.
Mein PC ist auch recht alt, aber recht guter Monitor.
Diese verschenke ich meist an Kindern aus dem Verwandtenbereich meiner Partnerin,
weil die eh kaum Wert haben.
Dann habe ich noch einen alten Verstärker (5.1, 20 Jahre alt, aber gut).
Lautsprecher (5.1, auch 20 Jahre alt und gut).
Eine Komplett-Anlage (30 Jahre alt, funktioniert nur halb, trotzdem gut).
Bin ehrlich und möchte nicht noch weiter in Schwierigkeiten kommen.
Wird mir alles genommen?
Was soll ich tun?
Danke euch für Info`s.


Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: horst69 am 14. Januar 2012, 09:47:20
Erstmal ruhig bleiben!

So wie du deinen Hausrat beschreibst, ist kein Teil davon übermäßig viel Wert !?

TV, PC und Co. sind unpfändbar!!! Das einzige was passieren kann, wenn die Gegenstände neu und extrem teuer waren, ist eine Austauschpfändung. Das bedeutet, die neuen Geräte werden mitgenommen und gegen ältere ausgetauscht.

Die Einzelteile würde ich vorübergehend bei z.B. Freunden lagern, wenn sich der Verkauf lohnen sollte.

Dann sagte sie, es würde jemand kommen, der meine Wertgegenstände schätzt.

Wer soll das sein, der Insolvenzverwalter? Gerichtsvollzieher?

Komische Aussage, erstmal muss der Antrag auf Inso beim Amtsgericht abgegeben werden, um überhaupt einen IV zu bekommen?!

Naja, aber wegen deiner Gegenstände brauchst du dir keinerlei Sorgen machen :biggrin:
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 14. Januar 2012, 11:07:28
Das Wort "Wert" passt ohnehin nicht so ganz. Die Gegenstände müssen auch verwertbar sein.

Eine Stereoanlage, die älter als 2 - 3 Jahre ist, hat noch einen Verwertungswert von wenigen Euro, denn vom Verkaufserlös müssen ja auch noch die Verwertungskosten abgezogen werden.

Deshalb kann man davon ausgehen, dass handeltsübliche Elektogeräte (Computer, Monitore, Drucker, Spielekonsolen) kaum im Rahmen einer Pfändung betrachtet werden.
Deshalb braucht man auch nichts zu verstecken.
Stereoanlagen gehören als Radioersatz heute ohnehin zu den unpfändbaren Haushaltsgegenständen. Wer hat schon noch ein Radio wie früher, als man noch andächtig auf das magische Auge schaute. Telefone gelten auch als unpfändbar. Fernseher auch, selbst die neuen LCD-Gerte sind nach einem Jahr schon veraltet und nur noch zu Spottpreisen zu vererten. Und da TV zu den Grundbedürfnissen gehört müßte dann eine Austauschpfändung erfolgen. Das macht keiner, ist viel zu aufwändig.

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.

Mobiltelefone sind pfändbar; wer also ein aktuelles Smartphone sein Eigen nennt, muss damit rechnen, dass es weg ist, gleiches gilt sicher auch für ein IPad.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Laufbursche am 14. Januar 2012, 11:24:17
"Die Einzelteile würde ich vorübergehend bei z.B. Freunden lagern, wenn sich der Verkauf lohnen sollte."

Das würde ich lassen, könnte die Restschuldbefreiung kosten, wenns raus kommt.
Sollte bei so einem "Tipp" dazugesagt werden...
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: elga am 14. Januar 2012, 12:24:58
ich würde mir da mal nicht so den kopf machen. so wie du schilderst, hast du ja keine luxuriösen sachen und ich sehe auch noch nicht, dass da jemand kommt und alles schätzt. ich habe gerade meine eröffnung hinter mir und mein th, von dem ich schon schlechtes gehört habe, hat mich auch nur in seine kanzlei einbestellt.
die zeit vor iv-eröffnung und der weg dahin sind schon eine nervenaufreibende sache. aber man kommt auch da durch und wenn erst mal die inso eröffnet ist, fällt die ganze anspannung von einem ab.
also, kopf hoch.

gruß elga

Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: horst69 am 14. Januar 2012, 15:53:15
@der Alte

Der Fragesteller sollte nur wissen, was passieren KANN !
Und möglich wäre es!

Das es unwarscheinlich ist, habe ich bereits erwähnt, genauso der Hinweis:

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.

Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 14. Januar 2012, 18:08:25
@der Alte

Der Fragesteller sollte nur wissen, was passieren KANN !
Und möglich wäre es!

Das es unwarscheinlich ist, habe ich bereits erwähnt, genauso der Hinweis:

Und wenn man nicht gerade im Hochpreissegment eingerichtet ist wird es auch keine Austauschpfändung geben.



Ihr Text stimmt aber nicht ganz. PC und Co sind sehr wohl pfändbar. Nur de facto tut es keiner mehr, weil es sich nicht lohnt. Und zum Thema Austauschpfändung hat der BGH kürzlich auch höhere Hürden aufgebaut. Einen hochpreisigen oder werthaltigen Gegenstand wird der Treuhänder sehr wohl verwerten. Was meinen Sie, welchen Wert ein iPad oder ein Macbook hat. Das kann man sehr gut verwerten und es braucht, weil vollständig pfändbar, nicht einmal eine Austauschpfändung.



Wird hier aller Voraussicht nach nichts dergleichen vorliegen, so dass es sich mit dem Satz zusammenfassen läßt:

@snowy: Es bleibt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit alles in Ihrem Besitz.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: snowy am 14. Januar 2012, 18:34:04
Erst einmal vielen lieben Dank für eure/ihre Antworten.
Bin trotzdem sehr unsicher.
Haben 3 Fernseher, 2 Stück sind Röhren, haben einen Defekt, laufen aber trotzdem.
Einen habe ich geschenkt bekommen vor kurzem, LCD 81er, 6 Jahre alt, voll funktionsfähig.
Hab auch ein Smartphone, Neupreis 110 €, hat meine Mutti für mich gekauft.
Da ich eigentlich sehr "wenig" Schulden habe, ca. 7000 €, habe ich wiederrum Angst,
das man da trotzdem die kleinen Gegenstände pfändet, um die relativ kleine Summe zu decken.

Sehe ich das richtig?

Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 14. Januar 2012, 20:14:29
Röhrenfernseher sind nicht einmal das Fahrgeld wert, dass man benötigt, um sie abzuhpöen. Ein 6 Jahre alter LCD kann vielleicht noch für einige wenige Euro verwertet werden, aber auch hier übersteigt der Kostenaufwand den Ertrag. Wird man also auch nicht verwerten.

Ein Smartphine für 110 € Neupreis bingt vielleicht 30 €, also wird sich auch keiner die Mühe machen, es zu verwerten.

Betrachten Sie es so:
Wer als Insolvenzverwalter auf der Liste bei Gericht bleiben will, um auch zukünftig die lukrativen Aufträge zu bekommen, muss immer einen Anteil von Verbraucherinsolvenzen übernehmen. Das ist eher ein Zuschussgeschäft als ein Gewinn, deshalb wird es in der Regel kurz und bündig abgewickelt. Was sich einfach verwerten läßt wie z.B. Versicherungen oder Sparbücher wird verwertet. Der Rest bleibt unbeachtet, auch wenn da noch ein paar Euro rausgucken.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: snowy am 17. Januar 2012, 02:20:03
Hab heute ein Brief von der Bank bekommen, die normalerweise ca. 5000 € bekommt (Zinsen waren sehr viel).
Die wollen einen Vergleich machen, dass ich nurnoch 1500 € zahlen brauch, weiss aber nicht wie.
Die angegebenen 7000 € habe ich jetzt sehr hoch gegriffen, weil ständig Zinsen draufkommen.
Würde heissen, wenn ich es zahlen könnte, wäre eine Summe von ca. 2000 € offen.
Sind also noch andere Gläubiger.
Jetzt frag ich mich wahrhaftig, ob es sich lohnt, für diese "niedrige" Summe in die Insolvenz zu gehen.
Allerdings taucht auch die Frage auf, wie es dann weitergeht.
Wenn, wäre es zu spät die Insolvenz abzubrechen, damit auch nicht weitere Kosten entstehen?
Fernwärme hängt mir auch im Nacken.
Ein Auto habe ich auch, allerdings von Mutti bezahlt und ist auch schriftlich niedergelegt, wegen Ratenzahlung.
Was soll ich tun? Soll man sich sowas dann antun auf 7 Jahre?
Danke euch/ihnen vielmals für Vorschläge.

Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 17. Januar 2012, 10:29:58
Ich verstehe Sie richtig, wenn ich annehme, dass Sie über keinerlei pfändbares Einkommen verfügen und auch keinen haben, der Ihnen das Geld für den Vergleich schenkt.
Dann bleibt für mich nicht mehr viel übrig als eine Insolvenz. Die Insolvenz kostet Sie in den 6 Jahren einige hundert Euro, wenn die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren gestundet werden und Sie nur in der Wohlverhaltensphase die Mindestvergütung des Treuhänders (119 € jährlich)zahlen müssen. Die Verfahrenskosten dürften auch dann weiterhin gestundet werden, so dass Sie nach insgesamt 10 Jahren völlig schuldenfrei sind.

Wenn Sie jetzt jemanden fänden, der Ihnen neben den 1500 € noch einen Betrag gäbe, sich mit den anderen Gläubigern zu vergleichen, wäre das ein Weg. Aber wenn Sie schon nicht wissen, woher die 1500 € für das Vergleichsangebot der Bank kommen sollen?
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Camouflage71 am 02. März 2012, 09:36:41
Dann schließe ich meine Frage diesbzgl. mal hier an, anstatt wieder einen neuen Thread aufzumachen ...  :cheesy:

Bei mir geht es um folgende Gegenstände:

1. Sony Stereoanlage, Alter ca. 10 Jahre, einzelne Komponenten: Radio, CD, Tape, Boxen - alles funktionstüchtig

2. PC, Alter ca. 5-6 Jahre, Intel Pentium 4, 3GHz, 22" LCD-Monitor ( No Name ), alles funktioniert, keine teuren Extras

3. Philips LCD - TV, 42" ( 107 cm ), 3,5 Jahre alt, NP war aber damals schon lediglich 499,00 Euro ...

4. Digitalkamera ( SLR ) mit Zubehör - 1,5 Jahre alt, NP komplett mit allem ca 1300 €

5. KFZ, Opel Astra BJ. 98, Wert ca 2000 €, KM-Stand 170.000, diverse Mängel ( würde mom. keinen TÜV bekommen, muss einiges gemacht werden )


Bei Pkt. 1-2 mache ich mir eigentlich relativ wenige Gadanken.

Bei Pkt. 3 bin ich mir nicht sicher .....

Bei Pkt. 4 bin ich absolut nicht kompromißbereit, das Teil wird sicher verwahrt ( notfalls bei Freunden ) und auf keinen Fall abgegeben. :nono:

Bei Pkt. 5 reicht es ja, wenn der Kaufvertrag nicht auf mich gelaufen ist, sondern ein Kollege den Wagen in seinem Namen gekauft hat. Dann müsste doch eigentlich die Vorlage des Kaufvertrages reichen ?
Mein Kollege ist ja niemandem einen Nachweis darüber schuldig, wie und wo er den Wagen bezahlt hat, oder ?

Ich würde gerne mal wissen, was unsere erfahrenen User dazu sagen ....

Gruß,

Camouflage71
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2012, 10:43:19
Punkt 4 ist das einzige Problem. Die Kamera im Insolvenzantrag zu verschweigen kann, wenn es rauskommt, einen wirksamen Versagensantrag nach sich ziehen.
Alle anderen Dinge sind nach meiner Meinung nicht pfändbar oder die Verwertung lohnt nicht. Ich würde diese Dinge in einem Insolvenzantrag auch nicht als Vermögen aufführen.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Insokalle am 02. März 2012, 11:22:30
Wenn es ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird, dann wird er das Auto wohl in die Formulare eintragen müssen.
Allerdings scheint mir die Wertvorstellung überzogen. Wenn der Zustand wirklich so schlecht ist, würde ich überlegen, nur Schrottwert einzutragen.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2012, 11:48:53
Sehe ich anders. Es sind nur eigene Vermögenswerte anzugeben. Da das Kfz. keinen Vermögenswert des Antragstellers darstellt, hat es in der Vermögensübersicht auch nichts verloren.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Camouflage71 am 02. März 2012, 12:02:06
Punkt 4 ist das einzige Problem. Die Kamera im Insolvenzantrag zu verschweigen kann, wenn es rauskommt, einen wirksamen Versagensantrag nach sich ziehen.
Alle anderen Dinge sind nach meiner Meinung nicht pfändbar oder die Verwertung lohnt nicht. Ich würde diese Dinge in einem Insolvenzantrag auch nicht als Vermögen aufführen.

Naja, ich sehe es als sehr unwahrscheinlich bis unmöglich an, dass man irgendwie nachweisen kann, wem eine Digitalkamera gehört. Zumal, wenn diese in einem anderen Haushalt aufbewahrt wird ..


Sehe ich anders. Es sind nur eigene Vermögenswerte anzugeben. Da das Kfz. keinen Vermögenswert des Antragstellers darstellt, hat es in der Vermögensübersicht auch nichts verloren.

Mir geht es hier mehr um den Punkt, ob mein Kollege in diesem Zusammenhang irgendwie " nachweispflichtig " wäre bzgl. des Fahrzeugerwerbs. Ich möchte ja nicht, dass jemand, der mir einen Gefallen tut und mir sein Auto z. Verfügung stellt, nachher deswegen auch noch Scherereien bekommt...

Die Lage ist im Moment die, das mein Kollege der Eigentümer ist, das Auto auf meine Frau angemeldet ist und ich den Wagen nutze und versichert habe.

Theorethisch könnte ich ihm den Wagen doch sogar abkaufen und auf mich anmelden, da in meiner Stellenbeschreibung die Nutzung eines privaten KFZ Bedingung für die Besetzung war / ist.

Mein eigener Wagen ist ja schon im Dezember von der Bank ( Finanzierung ) einkassiert worden.


Und was wäre, wenn mir z.B. der Fernseher weggenommen wird und ich mir zwei Monate später aus meinem nicht pfändbaren Einkommen wieder ein ähnliches Gerät kaufen würde ? Immerhin wurde der Kauf ja dann aus meinem " Freibetrag " bestritten !
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2012, 12:27:35
Fernseher ist unpfändbar, allenfalls wäre eine Austauschpfändung möglich. Ist aber unrealistisch, weil nach einem aktuellen Urteil des BGH der Austauschgegenstand von gleicher Qualität sein muss.

Beim Kfz gilt wie überall. Der Kaufbeleg / Vertrag beweist die Eigentumsverhältnisse. Wie die Bezahlung erfolgte ist nicht erheblich; es sei denn, Sie hätten das Geld dem Freund überwiesen und es wäre nachweisbar, dass er davon das Fahrzeug gekauft hat.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Insokalle am 02. März 2012, 17:19:01

Die Lage ist im Moment die, das mein Kollege der Eigentümer ist, das Auto auf meine Frau angemeldet ist und ich den Wagen nutze und versichert habe.


Aha? Ich hatte das bisher irgendwie anders verstanden.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Camouflage71 am 02. März 2012, 18:20:25
Was ist denn da anders zu verstehen ?

Ich zitiere mal meinen Originalbeitrag:


[..] 5. KFZ, Opel Astra BJ. 98, Wert ca 2000 €, KM-Stand 170.000, diverse Mängel ( würde mom. keinen TÜV bekommen, muss einiges gemacht werden ) [...]


[...] Bei Pkt. 5 reicht es ja, wenn der Kaufvertrag nicht auf mich gelaufen ist, sondern ein Kollege den Wagen in seinem Namen gekauft hat. Dann müsste doch eigentlich die Vorlage des Kaufvertrages reichen ?
Mein Kollege ist ja niemandem einen Nachweis darüber schuldig, wie und wo er den Wagen bezahlt hat, oder ? [...]


Ich habe lediglich geschrieben, ich könnte den Wagen theorethisch auch meinem Kollegen abkaufen und auf mich selbst anmelden ( um meinen Kollegen da raus zu halten ), weil meine Stellenbeschreibung die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten KFZ zu dienstlichen Zwecken fordert. Und selbst wenn ich den Wagen monatlich abzahlen würde, bekäme das auch keiner mit, weil es mit Sicherheit nirgendwo was schriftliches gäbe.

Man beachte den Konjunktiv !  

Außerdem bewege ich mich mit diesem KFZ eh schon in der Nähe des automobilen Minimums ( was mir allerdings überhaupt nichts ausmacht ) und habe mir den nur zur Nutzung "gesichert ", weil in ca. 14 Tagen unser Nachwuchs kommt und man(n) da u. U. auch zu unmöglichen Zeiten auf ein motorisiertes Transportmittel angewiesen ist.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 02. März 2012, 18:42:05
Warum machen sich einige Menschen das Leben eigentlich so kompliziert?

Eigentumsverhältnis vom PKW ist doch geklärt. ....und wer soll schon solche Dinge wie Fernseher und Kamera wegnehmen? Der TH kommt in 1 von 100 Fällen zu nem Hausbesuch...und was nicht da ist, ist nicht da....ja ja, und wenns rauskommt.....bla bla bla.....

sorry, dass ich mich so aufrege, aber es ist doch immer wieder erschreckend, wie Leute mit Antworten wie "wenn, Aber , Es könnte sein" usw. verunsichert werden.

Entspannt euch und alles wird gut. Nur weil man Insolvenz beantragt hat, lebt man nicht wie nen "Penner" unter der Brücke.
 :coffee:
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2012, 18:46:51
und wenns rauskommt.....bla bla bla.....

und wenns rauskommt ist die Kamera weg und das Verfahren wird nach einem entsprechenden Versagensantrag eingestellt.

Das ist dann nicht mehr bla bla bla ... sondern Heulen und Zähneklappern.

Man soll auch hier die Dinge beim Namen nennen, das hat nichts mit verunsichern zu tun.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 02. März 2012, 19:05:37
@ Der Alte: Ja stimmt.....aber wer stellt sich bitte so dämlich an? Die Frage war hier ausserdem: Was wird NACH Insolvenzeröffnung gepfändet?! ist einfach zu beantworten: Ausser pfändbares Einkommen und die im Antrag angegebenen Wertgegenstände erst mal nichts....Ok, Erbschaften etc sind auch weg.

Und wenn man im Antrag mal nachliest, steht da soweit ich mich erinnere: Gegenstände die über dem normalen Maß.....oder Wertgegenstände.
Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

Also unser 52" LCD stellte nach meinem Wissen und Gewissen keinen anzugebenden wertgegenstand da. Ich bin kein Experte, der den Marktwert bestimmen kann!!!!!

Man sollte das ganze etwas relativieren und nicht direkt in Panik geraten......aber OK, leider ist es bei den "kostenlosen sozialen Einrichtungen" halt so, dass die Mitarbeiter meistens nicht individuell und im Interesse des "Mandaten" arbeiten sonder strikt ihre Liste abarbeiten.
Es gibt soviele legale und sichere Möglichkeiten, problemlos einen PKW zu behalten, Angaben in seinem Interesse auszulegen etc. ohne die RSB zu gefährden...aber das funktioniert nur mit dem Anwalt seines Vertrauens der sich gut auskennt....und der kostet Geld, eas sich aber durchaus lohnt....und wenn man die Möglichkeit haben sollte, so wie der TE eventuell 1500 Euro aufzubringen sollte man das Geld lieber in einen solchen Anwalt investieren als sich von "Zwegerts" kostenlos beraten zu lassen.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Der_Alte am 02. März 2012, 21:09:47
Ich habe zu dem Thema zwei Meinungen, eine öffentliche, die jeder nachlesen kann und mit der ich mich nicht in den Grenzbereich der Illegalität begebe und meine private Meinung, die ich nur per PN kundtue. Welche Tips ich dort gebe geht niemanden etwas an.

Sicher kann man so handeln, wie Sie es schreiben, aber das Risiko muss man kennen. Und viele, die hier ankommen, sind nicht in der Lage, das Risiko von sich aus einzuschätzen.

Ich zum Besipiel rate keinem, sein sauer verdientes Geld in einen Schuldnerberater zu investieren, die öffentlichen machen den Antrag genau so gut. Die Beratung hängt ohnehin sehr stark von der handelnden Person, sowohl auf Berater- als auch auf Schuldnerseite ab. Einem beratungsresistenten Schuldner kann auch der teuerste Berater nicht helfen, ... , die Reihe ist beliebig fortzusetzen.
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Sandmann am 15. Dezember 2012, 20:35:31
Ja ähh, bei mir würde es ebenfallls um ein Insolvezverfahren gehen.
zu holen wäre eventuell eine wii, eine x box, und das ein oder andere Notebook.
jedoch würde im Falle eines Falles alles meiner Freundin gehören. Wir könnten dem pfänder das nicht unbedingt nachweisen, er kann uns jedoch auch nicht das gegenteil beweisen, oder?
und in privatinsolvens gehe ja nur ich und nicht meine freundin.

muss ich mir denn jetzt sorgen machen?
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: koelner84 am 16. Dezember 2012, 00:11:31
Auch ich machte mir ähnliche Gedanken und Sorgen.

Bem ausfüllen des Antrags wurdeich kompetent Beraten, von einer für mich Kostenfreien Beratungsstelle.
Meine größten Sorgen, bezüglich Pfändung, waren:
Was geschieht mit meinem 10 Monate alten Smartphone und dem 18 Jahre alten Bayrichen Coupe, welsches ich im Februar meinem Lebensgefährten verkauft habe.
Meine Schuldner Beraterin emphohl mir meine/n TH diesbezüglich direckt anzusprechen, Ihren erachtens nach werden die zwei Gegenstände nicht berührt werden.
Bis zum Gespräch hatte ich gebibbert und gebammelt. Und was geschah dann?

Ich habe eine klasse TH erwicht. Das Gespräch verlief absolut entspannt gar vertraut ab, mein Lebensgefähre, der dabei war, meine TH und ich befinden uns auf einer Wellenlänge, was sich absolut positiv auf das gespräch auswirkte. Die Stimmung war sehr angenehm.
Der Wagen hat einen zu geringen Wert, da ohnehin derzeit abgemeldet und ohne TÜV.
Zum S,artphone sagte Sie soviel wie: Was soll ich damit? Soll ich es mir hier auf den Tisch legen, damit es gut ausssieht?

Man macht sich oft zuviele Gedanken. Meine Erfahrung zeigt: Selber nachdenken - Währe der Gegenstand es mir Wert jetzt eine Summe auszugeben die Verwertungskosten relevant decken können? und Würde ich den Gegenstand unabhängig dessen sowieso kaufen-

Weil ganz ehrlich: Wer kauft ein acht Monate altes Smartphone und wer tut sich ein 18 Jahre altes Auto, ohne TÜV an??

Wirkliche Werte nicht verheimlichen, viele Sporgen nimmt der gesunde Menchenverstand.
Und schonmal vorab: Lasst euch erhöhte Kontogebühren nicht gefallen! Ich kam mit Ehrlichkeit von anfang an gegenüber meiner, seit Februar, neuen Bank immer weiter.
Bei Einrichtng des Kontos sagte ich bereits das ich es evnt. in ein P-Konto wandeln müsste. Die Bankdame ganz nett: Wenn es soweitist kommen Sie kurz vorbei, kein Problem.
Als ich das Konto zum P-Konto gewandelt habe sagte ich in einem direkt das ich wohl in die Insolvenz gehen müsse. Die Bankdame erkundigte sich sofort an welsche Faxnummer die Kontofreigabe gehen muss, um das Konto schnellstmölglich wieder frei zuhaben.
Die Ehrlichkeit wurde mir von meiner Schuldnerberaterin ans Herz gelegt, so könne ich die mehr Geühren umgehen. Aus erfahrung heraus drücken Banken diese jenen Schuldnern aufs Auge, die nicht mit der Bank kommunizieren.

Meine TH sagte mir noch das ich mich bei Ihr melden soll, wenn die Bank mir erhöte Gebühren aufdrücken wollen würde, in diesem Falle würde Se der Bank auf die Finger klopfen. Die Freigabe bekamm ich sofort von Ihr mit, da wir im Anschluss ohnehin in die Stadt fuhren. Ich gab die Freigabe persöhnlich sofort ab und das Konto war am näöchsten Morgen wieder frei. Auf menine Nachfrage bezüglich höherer Gebühren schaute die Bankdame mich an und meine: Dafür gibt es doch keinen Grund, wir wussten doch von beginn an was bei Ihnen geschieht.
Ehrlichkeit zahlt sich aus!
Titel: Re: Was darf nach Insolvenzantrag gepfändet werden?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 16. Dezember 2012, 18:43:35
Nur mal so in den Raum gestellt:

 Wer weiß von den Laptops?
 Wer weiß etwas von Smartphones?
 Wer weiß etwas von ein paar hundert oder tausend Euros unterm Kopfkissen?
 Wer weiß etwas vom Familienschmuck?
 Wer weiß etwas vom 50" Flachbildschirm?

NUR DU SELBER!!!!
Ich meine ok, ich war natürlich so gewissenhaft und ehrlich und habe diese Dinge selbstverständlich alle angegeben und auch direkt das Gespräch mit meinem TH gesucht und vorsichtshalber diese Gegenstände direkt mit zu ihm hingenommen.

Ich habe meinen TH natürlich auch Bescheid gesagt, dass der A8 von meinem Onkel ist und ich ihn nur gelegentlich fahre.
Meine Frau bekommt jetzt zu Weihnachten sonen Kaffeevollautomaten...der alte war schon 2 Jahre alt....natürlich nur, wenn der TH mir dieses Geschenk erlaubt!