Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Erika777 am 08. Juni 2013, 20:39:50

Titel: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer
Beitrag von: Erika777 am 08. Juni 2013, 20:39:50
Hallo zusammen :wink:

Vorab zur Info:

RSB erteilt.
Regelinsolvenzverfahren läuft aber noch..

Ich habe nach langer Arbeitslosigkeit nun die mündliche Zusage für einen befristeten Job bekommen.
Wahrscheinlich durch die Arbeitslosigkeit habe ich schon seit 3 oder 4 Jahren keine LSt-Karte mehr erhalten.
Und nun gibt es ja das elektronische Verfahren.

Bei welchem Finanzamt muss ich nun Freibeträge für Behinderung und Werbungskosten eintragen lassen?
Im Netz steht beim Wohnsitzfinanzamt.

Ich bin nach der Insolvenz umgezogen und mein IV hat mir irgendwann mal am Telefon gesagt, dass meine kompletten Steuersachen über das dortige Finanzamt geregelt werden?

Ich habe im Übrigen bisher nicht eine ESt-Erklärung vom IV erhalten.

Muss ich dem IV (noch habe ich nichts schriftlich) die Arbeitsaufnahme noch mitteilen oder nicht?
Ich bin mir da nicht sicher, weil das Verfahren noch läuft, aber die RSB schon erteilt wurde.

Normal hätte ich damit kein Problem, aber so wie der IV sich in der Vergangenheit verhalten hat, befürchte ich, dass er versuchen wird, mir das Gehalt zu pfänden.


Titel: Re: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer
Beitrag von: Insokalle am 13. Juni 2013, 17:24:11
Zitat
Bei welchem Finanzamt muss ich nun Freibeträge für Behinderung und Werbungskosten eintragen lassen?
Im Netz steht beim Wohnsitzfinanzamt.
Ich denke, da ist was dran.

Zitat
Muss ich dem IV (noch habe ich nichts schriftlich) die Arbeitsaufnahme noch mitteilen oder nicht?
Ich bin mir da nicht sicher, weil das Verfahren noch läuft, aber die RSB schon erteilt wurde.
Ich auch nicht. Zwar fällt der pfändbare Lohn nach dem BGH nicht mehr unter den Insolvenzbeschlag. Andererseits gelten die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten immer noch wegen des lfd. Verfahrens.
Titel: Re: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer
Beitrag von: Erika777 am 15. Juni 2013, 14:46:20
Hallo und danke :cheesy:

Ich habe mit einer Antwort schon gar nicht mehr gerechnet.

Die Frage nach dem Finanzamt rührt daher, dass die ESt.-Erklärungen noch beim "alten" Finanzamt laufen.
Habe mal ein bisschen gegoogelt.
Nach meiner Info bleibt das so bis das Verfahren beendet ist.

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten betreffen doch aber nun nur noch die Insolvenzmasse?