Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jeannie2284 am 28. Januar 2011, 09:16:25

Titel: Was hat das zu bedeuten??
Beitrag von: Jeannie2284 am 28. Januar 2011, 09:16:25
Hallo zusammen,

ich bin in der Privatinsolvenz und habe vor ein paar Tagen ein Schreiben bekommen wegen Kontoeröffnung und habe jetzt nur noch mehr ???? im Gesicht stehen.
Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen.

Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts _Insolventsgericht- vom 26.05.2008 bereits aufgehoben, so dass die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis nun wieder allein bei der Insolvenzschuldnerin liegt.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir das mal erklären könnt.
Danke

Titel: Re: Was hat das zu bedeuten??
Beitrag von: horst69 am 28. Januar 2011, 10:11:31
Was für ein Schreiben, vom TH oder von der Bank ?

Was steht in dem Schreiben?

Bitte ein wenig genauer.
Titel: Re: Was hat das zu bedeuten??
Beitrag von: Jeannie2284 am 28. Januar 2011, 11:14:24
Hallo Horst,

das Schreiben kam von TH bezüglich Kontofreigabe!!!!

Text:
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts _Insolventsgericht- vom 26.05.2008 bereits aufgehoben, so dass die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis nun wieder allein bei der Insolvenzschuldnerin liegt.

Das is das was in dem Brief stand!
Und eben das Einwendungen gegen die Eröffnung eines neuen Kontos nicht erhoben werden.

Mehr steht da nicht drin!!!!!!
Titel: Re: Was hat das zu bedeuten??
Beitrag von: horst69 am 28. Januar 2011, 11:36:54
Hey keine Panik !

So wie es sich anhört, ist das überhaupt nicht schlimm !!!!

Der TH wollte Dir mit diesem Schreiben nur mitteilen, das die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis wieder bei dir liegt und du Konten aufmachen kannst so viele du willst, der TH mischt sich nicht ein !

Alles im grünen Bereich  :wink: