Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lokizo am 04. April 2012, 02:47:34

Titel: Was heisst das für mich ???
Beitrag von: lokizo am 04. April 2012, 02:47:34
Hi bin in PI seit januar jetzt im Internet lese ich das...

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Lokizo, geb. , usw usw
hat die Treuhänderin mit Schreiben vom bla bla, bei Gericht eingegangen am
bla bla, die Unzulänglichkeit der Masse angezeigt.


Was bedeutet das verstehe das nicht kann mir einer weiter helfen????
Titel: Re: Was heisst das für mich ???
Beitrag von: Insoman am 04. April 2012, 13:26:50
Unzulänglichkeit der Masse bedeutet dass nicht genug Pfändbares vorhanden ist, um wenigstens die Verfahrenskosten zu decken.
Ist aber bei einer Verbraucherinsolvenz weiter kein Problem, weil in den allermeisten Fällen die Verfahrenskosten gestundet sind.
Wenn sie einen Eigenantrag gestellt hatten, kommt eine Eröffnung ohne Kostenstundung sowieso nur in Frage, wenn ein Vorschuss geleistet wurde.
Sie sollten eigentlich nur wissen, wie weit die Bewilligung der Stundung reicht.
I.d.R. wird die Stundung gleich für das gesamte Verfahren bewilligt (Insolvenzverfahren + WVP), selten reicht die Stundung nur für das Insolvenzverfahren.. es müsste dann ein weiterer Stundungsantrag für das Restschuldbefreiungsverfahren gestellt werden.
Ein Blick auf die schriftliche Beschlussfassung zu Ihrem Stundungsantrag -muss vor Eröffnung zu Ihnen gekommen sein- schafft hier Klarheit..