Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: babydoll12345 am 31. Juli 2010, 12:40:40
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In meinem Beschluss steht das drin?
. Dem Schuldner wird gem. § 80 InsO die Verfügung und Verwaltung über sein Vermögen verboten.
was heißt das...mein kindergeld etc .bekome ich doch noch? nur wenn ich ein erbe etc.hätte würde es den treuhänder zugute kommen oder?
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Das ist ein normaler Vorgang.
Das Kindergeld ist davon nicht betroffen.
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Hallo,
wie die schon schreiben: Vermögen.
Also über Ihr unpfändbares Einkommen monatlich können Sie normal verfügen. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht und verstehe das auch so!
MfG