Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: babydoll12345 am 31. Juli 2010, 12:40:40

Titel: Was heißt das???
Beitrag von: babydoll12345 am 31. Juli 2010, 12:40:40
In meinem Beschluss steht das drin?

. Dem Schuldner wird gem. § 80 InsO die Verfügung und Verwaltung über sein Vermögen verboten.

was heißt das...mein kindergeld etc .bekome ich doch noch? nur wenn ich ein erbe etc.hätte würde es den treuhänder zugute kommen oder?

Titel: Re: Was heißt das???
Beitrag von: paps am 31. Juli 2010, 20:28:48
Das ist ein normaler Vorgang.
Das Kindergeld ist davon nicht betroffen.
Titel: Re: Was heißt das???
Beitrag von: poppnic am 31. Juli 2010, 22:16:46
Hallo,

wie die schon schreiben: Vermögen.

Also über Ihr unpfändbares Einkommen monatlich können Sie normal verfügen. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht und verstehe das auch so!

MfG