Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 28. Mai 2009, 18:56:09

Titel: Was Heissz Aussonderung nach §47 Inso
Beitrag von: bonsai am 28. Mai 2009, 18:56:09
Hallo zusammen

Folgendes seit März in PI habe ein Leasingfahrzeug,nun kommt heute ein Brief vom TH an den Leasinggeber:
..nach weiterer Prüfung sondere ich den geleasten Pkw sowieso... an sie aus (§47 InsO) Bitte setzen sie sich hinsichtlich der Rückgabemodalitäten mit dem... in Verbindung."

Mein Vertrag läuft noch bis zum nächsten Jahr was bedeutet das nun dass der Vertrag weiterläuft wenn der Leasinggeber es so will??
Danke für die Antworten im Voraus
Titel: Re: Was Heissz Aussonderung nach §47 Inso
Beitrag von: paps am 28. Mai 2009, 19:14:59
ja
Titel: Re: Was Heissz Aussonderung nach §47 Inso
Beitrag von: Insokalle am 29. Mai 2009, 11:29:24

Wieso?

ich vermute eher, das Leasingunternehmen will alsbald seinen Wagen wiederhaben.
Titel: Re: Was Heissz Aussonderung nach §47 Inso
Beitrag von: paps am 29. Mai 2009, 20:33:17
Die Suggestion in der Frage war doch das Einverständniss des Leasinggebers zur Fortsezung des Vertrages.
Zitat von: bonsai
Mein Vertrag läuft noch bis zum nächsten Jahr was bedeutet das nun dass der Vertrag weiterläuft wenn der Leasinggeber es so will??

Und nur darauf bezog sich das "Ja".

Das dies selten der Fall sein wird, ist doch wohl jedem klar.
Woher sollte der Schuldner denn die ev. Ablösesumme oder Wertminderung nehmen.
Titel: Re: Was Heissz Aussonderung nach §47 Inso
Beitrag von: Insokalle am 30. Mai 2009, 11:13:04

Nur, wenn ich mir § 103 InsO anschaue, bezweifle ich, dass der Leasinggeber einseitig den Schuldner zur Fortsetzung des Leasingvertrages zwingen kann.
Losgelöst von dem angesprochenen finanziellen Problem ist mir ein solcher Fall nicht bekannt.