Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beate202 am 25. Juni 2009, 17:14:53
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Hi ich mal wieder habe von der Bank Smart gesagt bekommen das sie ein
Absonderungsrecht am Fahrzeug haben ,der Brief liegt bei der Bank als Sicherheit.
So wie ich die Bank verstanden habe werden sie dem T.H keine forderung zur Insolvensmasse stellen.
:dntknw:
Werde trotzdem erneut mit dem T.h ein termin vereinbaren......
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Absonderungsrecht ist ein Eigentumsvorbehalt eines Gläubigers in der Insolvenz
Das heisst das ein finanziertes Fahrzeug demjenigen gehört der es letztendlich finanziert und der TH keinen zugriff darauf hat.
Die Bank verwertet das Fahrzeug und meldet die Differenz zum Restwert zur Tabelle an....so ist mein Stand des Wissens
Die Bank wird mit Sicherheit Forderungen zur Tabelle anmelden....
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eigentlich wollte ich mich in das Smartproblem nicht mehr einmischen, da alles geschrieben ist.
Aber.
M.E. bewegen Sie sich mit all den Aussagen, dass Sie den Kredit weiter aus dem Pfändungsfreien bedienen dürfen auf einem sehr schmalen Grad.
Im Übrigen sind nicht fällige Forderungen mit Eröffnung fällig zu stellen.
Die Bank muß also den Restkredit fällig stellen.
Dann könnte ein Dritter in den vertrag eintreten.
Wer dann die Raten zahlt, ist egal.