Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beate202 am 25. Juni 2009, 17:14:53

Titel: Was ist das Absonderungsrecht
Beitrag von: beate202 am 25. Juni 2009, 17:14:53
Hi ich mal wieder habe von der Bank Smart  gesagt bekommen das sie ein

Absonderungsrecht am Fahrzeug haben ,der Brief liegt bei der Bank als Sicherheit.

So wie ich die Bank verstanden habe werden sie dem T.H keine forderung zur Insolvensmasse stellen.

 :dntknw:

Werde trotzdem erneut mit dem T.h ein termin vereinbaren......
Titel: Re: Was ist das Absonderungsrecht
Beitrag von: rookie am 25. Juni 2009, 17:42:42
Absonderungsrecht ist ein Eigentumsvorbehalt eines Gläubigers in der Insolvenz

Das heisst das ein finanziertes Fahrzeug demjenigen gehört der es letztendlich finanziert und der TH keinen zugriff darauf hat.

Die Bank verwertet das Fahrzeug und meldet die Differenz zum Restwert zur Tabelle an....so ist mein Stand des Wissens

Die Bank wird mit Sicherheit Forderungen zur Tabelle anmelden....

Titel: Re: Was ist das Absonderungsrecht
Beitrag von: paps am 25. Juni 2009, 20:18:01
eigentlich wollte ich mich in das Smartproblem nicht mehr einmischen, da alles geschrieben ist.
Aber.
M.E. bewegen Sie sich mit all den Aussagen, dass Sie den Kredit weiter aus dem Pfändungsfreien bedienen dürfen auf einem sehr schmalen Grad.

Im Übrigen sind nicht fällige Forderungen mit Eröffnung fällig zu stellen.
Die Bank muß also den Restkredit fällig stellen.

Dann könnte ein Dritter in den vertrag eintreten.
Wer dann die Raten zahlt, ist egal.