Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: malou am 21. Dezember 2008, 12:48:36
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Hallo, in meinem Beschluss vom Gericht steht, es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, das ist auch noch extra groß geschrieben...
Was bedeutet das? Ist das normal oder etwas besonderes?
Gruß Malou
Was vergessen, beim Schuldenbereinigungsplan haben 4 Gläubiger ausdrücklich widersprochen. Auch da wüsste ich gerne ob das normal ist...
Vielen Dank schon mal für die Antworten
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Schriftliches Verfahren bedeutet, dass der Prüfungstermin, ggf. nachträglicher Prüfungstermin und auch der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren stattfindet. Es wird eben kein mündlicher Termin anberaumt, zu dem der Schuldner oder aber die Gläubiger erscheinen müssen/können.
Das mit dem ausdrücklich widersprochen ist doch egal, weil sie sich schon im Insolvenzverfahren befinden
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" beim Schuldenbereinigungsplan haben 4 Gläubiger ausdrücklich widersprochen. Auch da wüsste ich gerne ob das normal ist..."
Ja, denn wenn sich ein Gläubiger nicht fristgerecht äußert, wird dies als Zustimmung zu dem Schuldenbereinigungsplan gewertet, ob er nun will oder nicht. Deshalb haben sicherlich diese Gläubiger schriftlich dem Plan widersprochen.
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§ 307 InsO ... (2) Geht binnen der Frist nach Absatz 1 Satz 1 bei Gericht die Stellungnahme eines Gläubigers nicht ein, so gilt dies als Einverständnis mit dem Schuldenbereinigungsplan. Darauf ist in der Aufforderung hinzuweisen.
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