Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 13. Dezember 2010, 10:16:25

Titel: Was ist gemeint mit: Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnis
Beitrag von: Leopold Bloom am 13. Dezember 2010, 10:16:25
Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind durch Sie unverzüglich anzuzeigen.

So schreibt die Treuhänderin.
Klar ist, das ich Wohnungsänderung, Bankontoänderung, wenn ich mich verheirate oder ein Kind bekommen sollte, Arbeitgeberänderung oder wenn ich Vermögen erwerben sollte, das ich das dann anzugeben habe.

§295 Abs.1 Nr3 Inso
keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen

Das Gewerbe ist freigegeben.

Also habe ich mMn. aus meiner Selbständigkeit gar keine von einer Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kann also somit auch nichts verheimlichen?
Und das Kästchen in dem Antwortformular mit Gewinnermittlung bzw. kumulierte BWA lasse ich einfach leer?

Gruß Leopold Bloom