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Autor Thema: Was ist wenn vor PI Antrag bereits der pfändbare Teil gepfändet ist  (Gelesen 1642 mal)

bonsai

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Hallo was passiert eigentlich, wenn bereits vor PI Antragstellung der pfändbare Teil beim Lohn von einem Gläubiger gepfändet worden ist und die anderen also nichts mehr abbekommen.
Wird denn nach PI Antrag der Gläubiger weiter diesen Anteil bekommen oder muss er die Pfändung zurück nehmen???
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Feuerwald

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Re: Was ist wenn vor PI Antrag bereits der pfändbare Teil gepfändet ist
« Antwort #1 am: 26. November 2008, 10:47:56 »

man muss hier zwischen Lohnpfändung (gerichtlicher Pfändungs-/Überweisungsbeschluss) und einer Lohnabtretung unterscheiden.

Die Lohnpfändung wird unwirksam, die Lohnabtretung wirkt noch is zu 2 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

http://dejure.org/gesetze/InsO/114.html
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bonsai

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Re: Was ist wenn vor PI Antrag bereits der pfändbare Teil gepfändet ist
« Antwort #2 am: 26. November 2008, 10:55:01 »

 Noch eine Frage zur Abtretung:
Ist dadurch der pfändbare Betrag weg und die anderen Gläubiger erhalten 2 Jahre sollte die PI durchsein erstmal nichts?!
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Feuerwald

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Re: Was ist wenn vor PI Antrag bereits der pfändbare Teil gepfändet ist
« Antwort #3 am: 26. November 2008, 11:01:34 »



im Fall einer wirksamen Lohnabtretung, die wie gesagt nicht zu verwechseln ist mit einer Lohnpfändung, bekommt die Abtretungsgläubiger für bis zu 2 Jahre den Pfändungsbetrag. Die anderen Insolvenzgläubiger gehen dann erstmal leer aus.

Das setzt natürlich voraus, dass
a) die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist (was oft der Fall ist)
b) die Lohnabtretung auch offen gelegt  wird und der Gläubiger sein Sonderrecht wahrnimmt
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