Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 26. November 2008, 07:36:59
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Hallo was passiert eigentlich, wenn bereits vor PI Antragstellung der pfändbare Teil beim Lohn von einem Gläubiger gepfändet worden ist und die anderen also nichts mehr abbekommen.
Wird denn nach PI Antrag der Gläubiger weiter diesen Anteil bekommen oder muss er die Pfändung zurück nehmen???
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man muss hier zwischen Lohnpfändung (gerichtlicher Pfändungs-/Überweisungsbeschluss) und einer Lohnabtretung unterscheiden.
Die Lohnpfändung wird unwirksam, die Lohnabtretung wirkt noch is zu 2 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
http://dejure.org/gesetze/InsO/114.html
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Noch eine Frage zur Abtretung:
Ist dadurch der pfändbare Betrag weg und die anderen Gläubiger erhalten 2 Jahre sollte die PI durchsein erstmal nichts?!
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im Fall einer wirksamen Lohnabtretung, die wie gesagt nicht zu verwechseln ist mit einer Lohnpfändung, bekommt die Abtretungsgläubiger für bis zu 2 Jahre den Pfändungsbetrag. Die anderen Insolvenzgläubiger gehen dann erstmal leer aus.
Das setzt natürlich voraus, dass
a) die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist (was oft der Fall ist)
b) die Lohnabtretung auch offen gelegt wird und der Gläubiger sein Sonderrecht wahrnimmt