"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Was kann alles auf dem Vermieter zukommen, wenn der Mieter Insolvenz beantragt?  (Gelesen 1625 mal)

Tom36_pleite

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16

Hallo

In 14 Tagen werde ich in das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) gehen müssen. Ich wohne in einem 2 Familienhaus zu Miete. Ich wohne unten, oben wohnt mein Vermieterin. Die Miete wurde bis jetzt immer noch gezahlt. Also keine Rückstände.
 
Nun ist sie schon Mitte 80 und ich versuche ihr das nächste Woche mal schonend beizubringen.
Wie ich gelesen habe bekommt sie ja auch Post später vom Insolvenzverwalter.

Was kann da alles auf ihr zukommen?  Ist das OK wenn man ihr das 1 Woche bevor man den Antrag stellt sagt ?
Vielleicht auch schriftlich?.

Gruss
Tom
« Letzte Änderung: 15. März 2009, 10:40:22 von Tom36_pleite »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Was soll auf die Vermieterin zukommen, wenn die Miete bisher bezahlt wurde.

Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.

Stellen Sie die Miete auf Überweisung um.

Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Tom36_pleite

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16

Zitat
Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.

Ich bezahle die Miete per Dauerauftrag.
Also wird sie Überwiessen.

Zitat
Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.

Ok werde ich machen.

Gruss
Teom
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz