Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tom36_pleite am 15. März 2009, 10:25:01
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Hallo
In 14 Tagen werde ich in das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) gehen müssen. Ich wohne in einem 2 Familienhaus zu Miete. Ich wohne unten, oben wohnt mein Vermieterin. Die Miete wurde bis jetzt immer noch gezahlt. Also keine Rückstände.
Nun ist sie schon Mitte 80 und ich versuche ihr das nächste Woche mal schonend beizubringen.
Wie ich gelesen habe bekommt sie ja auch Post später vom Insolvenzverwalter.
Was kann da alles auf ihr zukommen? Ist das OK wenn man ihr das 1 Woche bevor man den Antrag stellt sagt ?
Vielleicht auch schriftlich?.
Gruss
Tom
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Was soll auf die Vermieterin zukommen, wenn die Miete bisher bezahlt wurde.
Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.
Stellen Sie die Miete auf Überweisung um.
Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.
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Ich hoffe, Sie zahlen die Miete nicht per Einzugsermächtigung.
Das könnte zum Problem werden.
Ich bezahle die Miete per Dauerauftrag.
Also wird sie Überwiessen.
Ansonsten sollten Sie zumindest die Vermieterin informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind, die Miete aber weiter pünktlich bezahlen werden.
Ok werde ich machen.
Gruss
Teom