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Autor Thema: Was kann auf Antrag im INSO-Verfahren berücksichtigt werden?  (Gelesen 1483 mal)

Annie

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Hallo liebe Foris,

hätte da mal wieder ein paar Unklarheiten bzgl. der Berechnung des pfändbaren Betrages.

Kurze Zusammenfassung unserer Situation:

Mein Freund befindet sich seit April 09 im Insolvenzverfahren. Er hatte vor Eröffnung ein Netto von ca. 1850 EUR. Seit Eröffnung verbleiben ihm ca. 1350 EUR (ohne Berücksichtigung Kindesunterhalt). Wir wohnen seit 2 Jahren zusammen, sind nicht verheiratet und haben im November ein Kind bekommen. Ich selbst habe Elterngeld in Höhe von 970 EUR.

Ich weiß, dass viele hier mit weitaus weniger Geld auskommen müssen aber ich würde trotzdem gerne wissen, ob mein Freund die Pfändungsgrenze aufgrund der Fahrtkosten erhöhen kann. Mein Freund zahlt monatlich Miete, Strom, Auto und Garage (wird für die Arbeit benötigt) sowie Autoversicherung, so dass das verbleibende Gehalt draufgeht. Ich übernehme Kosten wie Lebensmittel-/Haushaltskosten, Babysachen (Milchpulver, Windeln etc.), Telefon/Internet, Kosten für mein eigenes Auto und Tierfutterkosten. Wir wohnen aufgrund der Arbeit in der Nähe von München, wo die Mieten leider sehr hoch sind.

Eigentlich ist es ja so, dass ich bei der INSO meines Freundes nicht berücksichtigt werde. Zumindest meinte der INSO-Verwalter vor Erhalt des Elterngeldbescheides, dass mein Elterngeld bei über 1000 EUR liegt und ich somit nicht als Unterhaltsberechtigte gelte. Gut... nun ist das Elterngeld "nur" 970 EUR aber wenn mein Freund sich alleine versorgen müsste, hätte er kein Geld mehr für Lebensmittel. Es sei denn, dass er nach fast 20 Jahren eine andere "günstigere" Wohnung suchen müsste.

Gibt es da noch Möglichkeiten?

Vielen Dank!
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Annie

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Re: Was kann auf Antrag im INSO-Verfahren berücksichtigt werden?
« Antwort #1 am: 26. Januar 2010, 15:37:35 »

Noch ein kurzer Nachtrag...

Kosten wie GEZ, Hausrat und Haftplicht und TÜV Auto zahle ich auch...

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makro

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Re: Was kann auf Antrag im INSO-Verfahren berücksichtigt werden?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2010, 16:06:03 »

Bei 1850,- werden doch nur ca. 250,- abgeführt, oder habt ihr euer Kind vergessen als unterhaltspflichtig anzugeben?

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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Annie

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Re: Was kann auf Antrag im INSO-Verfahren berücksichtigt werden?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2010, 17:55:52 »

Haben dem INSO-Verwalter und dem Arbeitgeber meines Freundes die Geburt mitgeteilt, so dass der Kindesunterhalt mitberechnet wird. Mein Freund hat jedoch die 2 Partnermonate in Anspruch genommen, so dass wir die komplette Lohnabrechnung erst Ende März sehen können, da die Elternzeit erst am 17.02. ausläuft. Gehe nicht davon aus, dass für diese Zeit pfändbare Beträge zur Verfügung stehen. Haben heute erst den Bescheid meines Freundes bekommen.

Ich würde ja wieder arbeiten gehen, da meine finanziellen Einbußen mit Erhalt des Elterngeldes über 500 EUR betragen. Leider haben wir niemanden für´s Kind und ich möchte von dem Kleinen ja noch was haben...
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