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Autor Thema: Was kann passieren, komm ich den Verpflichtungen der Insolvenz nicht mehr nach?  (Gelesen 4220 mal)

B-Thom

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Worum es geht? Um ein Ende mit Schrecken statt einem Schrecken ohne Ende.

Ich bin nach über viereinhalb Jahren immer noch im laufenden Inso-Verfahren, und so, wie es derzeit aussieht, kann ich mit meinem Schlussbericht vor Ablauf der sechs Jahre zur (möglichen) Erteilung der RSB nicht rechnen.
Mir setzt das inzwischen körperlich und seelisch zu. Und zwar in einem Maße, dass ich nur noch einen Gedanken habe, "ich muss da raus!".


Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich von meiner Seite aus entscheide, den Verpflichtungen der Insolvenz nicht mehr nachzukommen? Was, wenn ich sogar meine beruflichen Tätigkeiten einstelle, damit kein Geld mehr nachkommt (ja, ich ziehe das ernsthaft in Betracht!).

  • Muss ich mit (zivil-)rechtlichen Konsequenzen rechnen?
  • Welche Handhabe hat das Insolvenzgericht?
  • Welche Handhabe hat der Insolvenzverwalter?
  • Welche Handhabe haben die Gläubiger?
  • Was geschieht mit der Insolvenzmasse?
  • Was geschieht mit theortisch noch pfändbarem Besitz (Fernseher, etc.)?

Bitte keine "tu das nicht!"-Antworten. Ich möchte wirklich konkret wissen, womit ich zu rechnen habe.
Damit kann ich eher umgehen als mit diesem Gefühl, dem IV auf unbestimmte Zeit (denn soweit ich es sehe, gibt es keine klar definierte Höchtsdauer, bis wann der Schlussbericht nun doch mal vorliegen muss, richtig? Theoretisch kann ich bis zu meinem Tode im Insolvenzverfahren stecken und habe keine Handhabe gegen den IV) ausgeliefert zu sein.
Damit komme ich inzwischen nicht mehr klar!

Eine Option ist natürlich, mich zumindest bis zur Entscheidung über die RSB durchzubeißen und DANN zu entscheiden.
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Wandervogel


Welche praktischen Nachteile gibt es denn durch deine Situation zur Zeit?

Ansonsten gilt doch, nach sechs Jahren ist mit der Erteilung der RSB alles vorbei. Neuvermögen bleibt deines, und was mit der Insolvenzmasse geschieht, kann dir doch gleichgültig sein. Oder gibt es dann noch irgendeinen praktischen Einfluss eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens auf dein Leben?
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tuscanyleas

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Das Verfahren dauert insgesamt 6 Jahre.......ob du nun 1 Jahr oder 6 Jahre drin steckst-

Nach 6 Jahren kommt die RSB.....auch ohne Wohlverhaltensperiode

Ist doch besser denn du hast nicht die Obliegenheiten die dir für die WVP auferlegt werden
« Letzte Änderung: 13. Februar 2015, 21:11:54 von tuscanyleas »
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Feuerwald

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"Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich von meiner Seite aus entscheide, den Verpflichtungen der Insolvenz nicht mehr nachzukommen? Was, wenn ich sogar meine beruflichen Tätigkeiten einstelle, damit kein Geld mehr nachkommt (ja, ich ziehe das ernsthaft in Betracht!)"

-> Sofern die Verfahrenskosten nicht gestundet worden bzw. durch die Insolvenzmasse gedeckt sind, besteht in Insolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 eröffnet wurden, keine Erwerbsobliegenheit. Es ist also Ihre freie Entscheidung  einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren hat das nicht. Es beendet das Verfahren auch nicht.

-> Die Kernfrage ist: Gibt es eine die Verfahrenskosten deckende Insolvenzmasse? Ein Insolvenzverfahren lässt sich nur vorzeitig beenden, in dem man dem Verfahren die erforderliche Masse entzieht, die Zustimmung der Insolvenzgläubiger erhält oder der Eröffnungsgrund nicht mehr gegeben ist.
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B-Thom

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Die Gesamtschuld beträgt inklusive Verfahrenskosten nach Gutachten und Schätzung des IV ca. 37.000 Euro.
In der Insolvenzmasse liegen derzeit etwas über 12.000 Euro. Es gibt keinerlei Vermögen, das noch veräußerbar wäre, weitere Gelder kommen also ausschließlich durch laufende Zahlungen.

Ich möchte das Insolvenz-Verfahren ja nicht vorzeitig beenden bzw. dazu fehlen mir die Möglichkeiten (finaziell, und juristisch sowieso).
Mir stellt sich die Frage, ob es überhaupt irgendwelche Obliegenheiten gibt, denen ich im laufenden Verfahren nachkommen muss? In der WVP wiederum ja - aber in der bin ich ja nicht.
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Feuerwald

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Mir stellt sich die Frage, ob es überhaupt irgendwelche Obliegenheiten gibt, denen ich im laufenden Verfahren nachkommen muss? I

A) die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Diese kann auch durch das Gericht auch "erzwungen" werden, § 97 ImsO. 

B) Ferner ist man nicht mehr befugt über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen wirksam zu verfügen.

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B-Thom

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Zitat
A) die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Diese kann auch durch das Gericht auch "erzwungen" werden, § 97 ImsO. 
Ja, natürlich. Es ging mir um Verpflichtungen, die in meine Lebensführung bzw. Lebensplanung direkt eingreifen.

Zitat
B) Ferner ist man nicht mehr befugt über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen wirksam zu verfügen.
Dabei hätte ich so gerne Zugriff auf das Anderkonto ...  :biggrin:
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KarlPaul


Fordert denn der IV aktuell bei irgendetwas Deine Mitwirkung?
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