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Autor Thema: Was kann verpfändet werden?  (Gelesen 1781 mal)

Eulenmaedchen

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Was kann verpfändet werden?
« am: 05. Februar 2013, 15:39:01 »

Ich weiß nicht, ob "verpfändet werden" der richtige Ausdruck ist. Ich meine damit, was im Falle einer PI alles vom Treuhänder mitgenommen werden darf. Habe mich nämlich mit meiner Mutter unterhalten und die Bekannte einer Bekannten einer Bekannten... ihr kennt das ja bestimmt.
Laut meiner Mutter hat diese alles abgenommen bekommen: Flachbildfernseher (weil in einem anderen Zimmer noch ein alter Röhrenbildfernseher stand), BluRay-Player, Smartphone, Spielekonsolen, Spülmaschine, Trockner, Laptop, Drucker, teure Kleidung und Handtaschen und angeblich sogar die Rassekatze.
Angeblich ist ihr halt nur der alte Fernseher geblieben, ein alter Videorekorder, sie sollte sich ein neues normales Handy kaufen, einen Drucker bräuchte man ja ohnehin nicht zwingend zum leben und so weiter.
Das kann doch nicht angehen, vor allem das mit der Katze, oder etwa doch?
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Neustart2011

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Re: Was kann verpfändet werden?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2013, 15:59:19 »

Der TH wird nichts mitnehmen. ..das macht höchsten der GV falls der vor eier Insolvenz vorbeischaut. Der TH kommt in seltenen Fällen zu einem nach Hause. Im Insolvenzantrag geben sie alle Vermögengegenstände an, wobei der Begriff Vermögen relativierbar ist! Ok, " Fernseher..da kann es schon vorkommen, dass ein GV Geldgeil ist und den Teuren mitnimmt. Klar sind auch Rassetiere pfändbar...aber in der Regel als Pelzmantel...ne Katze u.U. auch wenns nen reinrassiges Zuchttier mit Ahnengallerie ist. Ein Wäschetrockner ist auch interessant....kommt aber auf den Einzelfall an. So Sachen wie Drucker etc sind im Normalfall uninteressant...ein Laptop dagegen bringt je nach alter ein paar Euro. Aber man muss immer bedenken: Der GV kann nur das pfänden,was er auch sieht und was greifbar ist!

Es mag TH geben, die versuchen alles an sich zu reißen....das ist aber nur in seltenen Fällen so..die meisten TH machen sich so wenig Arbeit wie möglich und solch einen Kleinkram zu verwerten ist viel Arbeit. Es gibt TH die haben ein eigenes Onlineportal bei Ebay  :lollol:

Rein rechtlich, ist alles pfändbar, was man nicht unbedingt zum "Leben" oder zur "Arbeit" etc. braucht.

Lassen sie sich nicht bange machen...diese Horrormärchen hört man leider viel zu oft von Leuten, die überhaupt keinen Plan von nichts haben und einfach nur mitreden wollen damit man sie als wichtig betrachtet.....was meinen sie, was mir alles erzählt wurde!!...und  nichts ist passiert. Meine GV kam, trank Kaffee, schaute sich das Nachmittagsprogramm auf nem ziemlich großen LCD TV an und füllte die EV aus. Ich gab ihr nur den Hinweis auf die bevorstehende Insolvenz und druckte ihr auf nem Farblaserdrucker noch ein Schreiben meines Anwaltes aus!.. Ok., ohne bevorstehende Inso, wäre natürlich kein Fernseher an der Wand und der Drucker samt Laptop wären auch nicht da...und nen Kaffee hätte es auch nicht gegeben.
Lassen sie sich von einem guten Anwalt beraten. Es gibt so viele legale Möglichkeiten, einer Pfändung zu entkommen oder diese zu verzögern..es gibt so viele legale Formulierungen zu Angabe zu ihrem Vermögen. man muss die Gesetzte halt mit ihren eigenen Waffen schlagen.

RTL und Kabel eins sind für manche Leute absolut Glaubhafte Sender mit zuverlässigen Recherchen und was da läuft entspricht absolut der Realität  :lollol:

Mein schwiegervater war der Beste. Ehemaliger Beamt im Ruhestand. Wenn ich den GV nicht reinlasse, bricht der sofort die Tür auf..der darf das...wenn ich ihm nicht alles geb oder nicht sofort die Ev abgebe, erlässt er nen Haftbefehl der sogar international gültig ist...und die Polizei wird mich überall suchen...sie fährt zu meinem Arbeitgeber, befragt alle Freunde und Bekannt und die können mich jederzeit verhaften und ins Gefängnis stecken...es kann auch passieren dass meine Wohnung versiegelt wird damit ich da nichts mehr verändern kann...keine Bank in Deutschland gibt mir jemals wieder ein Konto und überall wird das in den Akten Vermerkt....Hat er alles ganz genau bei Achtung Kontrolle gesehen..und deshalb stimmt das so....na ja, ein Beamter in Vorruhestand halt!!! :lollol:
« Letzte Änderung: 05. Februar 2013, 16:07:27 von Neustart2011 »
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paps

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Re: Was kann verpfändet werden?
« Antwort #2 am: 05. Februar 2013, 18:03:30 »

Zitat
Rein rechtlich, ist alles pfändbar, was man nicht unbedingt zum "Leben" oder zur "Arbeit" etc. braucht.

oder was nicht im § 811 ff ZPO steht?
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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