Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 26. März 2008, 13:08:51

Titel: Was muß ich tun???
Beitrag von: Loenchen1972 am 26. März 2008, 13:08:51

Hallo

Bei mir auf dem Konto sind Pfändungen. Bis jetzt war ich arbeitslos und es war kein Probelm an meinem Geld ran zu kommen.Jetzt bin ich aber seit dem 01.03 in einem Arbeitsverhältnis. Und ende des Monats bekomme ich zum ersten mal mein Gehalt.

Da es auch mit einem Nettoverdienst von ca.480 €unter der Pfänungsgrenze liegt muß ich doch trotzdem zum zuständigen Amtgericht.

Gibt es da eine Möglichkeit ein einmaliges Schreiben ausstellen zu lassen das ich nicht jeden Monat erneut zum Gericht hin muß??

Ich habe einen Arbeitsvertrag wo es eindeutig hervorgeht das der Lohn nur einmal im Monat gezahlt wird.

Wie ist das?? Wenn die Inso eröffnet wird hört es dann endlich mal auf mit den Kontopfändungen?? Oder bleibt das die ganze Zeit.

LG Ilona

Titel: Re: Was muß ich tun???
Beitrag von: paps am 26. März 2008, 18:03:22
ja, wenn sie ein geregeltes Einkommen haben, kann das monatlich unpfändbare  Einkommen auf Dauer freigestellt werden.
Es wird dann eben Betrag x eingetragen. Aber erhalten Sie einen Monat mal mehr (Weihnachts-/Urlaubsgeld) wäre dieses mehr erst mal weg, bzw. müßte erneut beantragt werden.

Danach sollten Sie versuchen ein neues Konto zu eröffnen.

Mit Eröffnung der Inso besteht Pfändungsschutz nach §21 InsO.