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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?  (Gelesen 2774 mal)

Jessy1983kleene

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Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« am: 17. November 2011, 19:12:53 »

Guten Abend zusammen

Ich brauche mal ganz ganz dringend Hilfe. Mein Freund ist seit September 2010 in der regelinsolvenz (einzelunternehmet private und gewerbliche Schulden) alles läuft ganz gut doch heute Abend guck ich in den Briefkasten und sehe eine Rechnung keine Mahnung !!! Mit dem Datum 10.11.2011 für eine Leistung ( insolvenzgespräch) vom 27.05.2010. An sich eine insolvenzforderrung! nun ist es aber so das meinem Freund damals beim erstgespräch gesagt wurde das es such um kostenloses Beratungsgespräch handelt. Deshalb haben wir den Steuer- und indolvenzberater nicht als gläubiger angegeben!!! Nun zu meiner Frage wie sollen wir uns verhalten? hat es Konsequenzen für meinen Freund wenn er es dem iv nachmeldet??? Sollte man die forderrung dann bestreiten??? Ich meine sorry der kann dich nicht hingegen und nen Jahr später was in Rechnung stellen? Was zählt hier eigentlich das Rechnungshof-0der leistungsdatum??? Meine ist ne Inso Forderung? Was passiert wenn der Steuerberater Antrag auf Verweigerung der rsb stellt??? Kommt er dami durch nochmals es handelt sich um eine regelinsolvenz .


Bitte brauche dringend hilfe
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Jessy1983kleene

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #1 am: 18. November 2011, 04:43:23 »

Kann keiner helfen???? Wissen nicht wie es weiter geht. Hilf!
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Der_Alte

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #2 am: 18. November 2011, 08:51:09 »

Da die Leistung vor dem Insolvenztermin und im Zusammenhang mit der Eröffnung erbracht wurde, tendiere ich dazu, das es trotz des spätens Rechnungsdatums eine Insolvenzforderung ist. Ihr Freund soll die Rechnung an seinen Insolvenzverwalter schicken zur Prüfung, ob es tatsächlich so ist. Da er die Rechnung jetzt erst bekommen hat, braucht er auch keine Konsequenzen zu fürchten. Ist es eine Insolvenzforderung muss der Steuerberater nachmelden und dafür die Kosten tragen. Ist es keine, dann muss Ihr Freund sich mit dem Steuerberater über die Zahlung auseinander setzen; auch das heat keine Konsequenzen für das Verfahren.
Solange der Steuerberater die Forderung nicht selbst zur Insolvenztabelle anmeldet, ist er nicht Insolvenzgläubiger und kann keine Anträge stellen.
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Jessy1983kleene

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #3 am: 18. November 2011, 11:09:11 »

Hallo vielen dank für die Antwort...

Also das heißt jetzt es ist nicht schlimm das mein Freund in nicht als insolvenzgläubiger angegeben hat?
Ich meine erstens wusste er ja nichts von dieser Rechnung und es war was anderes vereinbart worden?

Noch mal ganz kurz wenn der gläubiger Antrag auf Versagung der rsb stellen würde, weil er nicht im insolvenzantrag angegeben wurde kommt er damit nicht durch ja?
Mein Freund ist auch in der Regelinso ein bekannter sagte uns das es hier nicht so schlimm sei einen gläubiger nicht angegeben zu haben ?
Warum gibt es da tatsächlich einen Unterschied.

Hab solche Angst habe die ganze Nacht nicht geschlafen
Zur info auf der Rechnung steht sogar drauf beratungsgespräch vom... Vor der Inso eigentlich


Hilfe bitte!!!
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Der_Alte

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #4 am: 18. November 2011, 11:43:30 »

In der Regelinsolvenz gibt es im Unterschied zur Verbraucherinsolvenz keine Pflicht, vorab einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern zu versuchen. Wenn in der Verbraucherinsolvenz Gläubiger nicht aufgeführt sind, wurden sie auch nicht am Schuldenbereinigungsplan beteiligt und damit der Versuch nicht ordnungsgemäß. Deshalb dort die strenge Auslegung mit der Gläubigeraufstellung. Die gibt es in der Regelinsolvenz nicht. Außerdem ist die Forderung ja auch jetzt erst bekannt geworden, daher ist die Angabe dieses Gläubigers auch erst jetzt möglich.

Anträge auf Versagen der RSB durch Nicht-Insolvenzgläubiger sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden vom Gericht ohne Ansehen der Gründe abgelehnt.
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Insokalle

Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #5 am: 18. November 2011, 11:51:46 »

Keine Panik. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz müssen in der Verbraucherinsolvenz bestimmte Formulare ausgefüllt werden. Falsche oder fehlende Angaben darin begründen einen eigenständigen Versagungsgrund, den es bei der Regelinsolvenz nicht gibt. Daher ist es dort nicht so tragisch, wenn man einen Gläubiger vergisst. Zumal es dafür hier auch gute Gründe gäbe. Warum also sollte er den Antrag stellen? Ich sehe da kein Problem.

Kurz zur Versagung der RSB:
Der Stb ist und bleibt Insolvenzgläubiger, ob er seine Forderung nun anmeldet oder nicht. Als solcher kann er Anträge auf Versagung der RSB stellen. Voraussetzung ist aber auch eine Teilnahme an dem Insolvenzverfahren, also eine Forderungsanmeldung desjenigen, der den Versagungsantrag stellt.
In den Fällen des § 290 InsO muss der Antrag im Schlusstermin gestellt werden.

___________
„Noch mal ganz kurz wenn der gläubiger Antrag auf Versagung der rsb stellen würde, weil er nicht im insolvenzantrag angegeben wurde kommt er damit nicht durch ja?“

Auch ohne viel Fantasie, dass diese Aussage selbstredend ganz großer Blödsinn ist, sollte eigentlich klar sein.

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Jessy1983kleene

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #6 am: 18. November 2011, 12:37:14 »

Sorry glaube ich habe das etwas falsch geschrieben meinte wenn der Steuerberater die forderrung anmeldet und dann ein neuer prüftermin statt findet und er dann wenn er als gläubiger aufgenommen wird einen Antrag stellt da mein Freund in nicht damals als gläubiger angeben hat.... Ob dann was passieren kann...,

Aber es handelt sich tatsächlich um eine insoforderrung da nicht das rechnungsdatum sondern das leistungsdatum zählt oder???
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Der_Alte

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #7 am: 18. November 2011, 12:56:50 »

Ein Antrag des Steuerberaters auf Versagen der RSB wird selbst dann verworfen, wenn er anmeldet. Die Anzeige des weiteren Gläubigers ist im Regelinsolvenzverfahren möglich und kein Verstoß. Außerdem kann man erst anmelden, wenn die Forderung bekannt ist. Und das war sie bis dato nicht.
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Jessy1983kleene

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Re: Was passiert jetzt? Abhocket wie verhalten?
« Antwort #8 am: 18. November 2011, 14:45:53 »

Vielen lieben dank jetzt geht es mir besser:-)
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