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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: was passiert jetzt?  (Gelesen 2395 mal)

Momo72

was passiert jetzt?
« am: 04. April 2011, 22:43:30 »

ich habe schon wieder mal eine frage..
mein mann hat ja die PI beantragt. unsere anwältin die im vorfelt mit den gläubigern verhandelt hat hat den antrag für das gericht fertiggemacht mit einem schuldenbereinigungsplan (heißt das so??? :rougi: ) abgeschickt.

was wird jetzt weiter als nächstes passieren? werden wir vom gericht nur ein schreiben bekommen das die inso eröffnet ist, oder müssen wir da zu einem termin hin?

dann habe ich noch eine frage wegen den fahrtkosten von meinem mann zur arbeit. ich hab irgendwo hier öfter gelesen das wenn man einen weiten weg zur arbeit hat die pfändungsgrenze hochsetzen lassen kann. 30 km als weg zur arbeit sind in dem betrag des sebsterhalt drin wenn ich das richtig behalten hab? meinen die damit im ganzen 30 km oder ein weg 30 km? mein mann fährt jeden tag pro strecke 50 km zur arbeit, also 100 am tag. da kommt schon einiges an spritkosten zusammen im monat. an wen genau wenden wir uns um die pfändungsgrenze erhöhen zu lassen?

lg
momo
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Fallera

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #1 am: 05. April 2011, 07:48:05 »

Im Vorfeld einer Privatinsolvenz muss das scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt werden. Dann wird diese Bescheinigung zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung bei Gericht eingereicht. Sie erhalten in nächster Zeit ein Schreiben vom Gericht über die Eröffnung Ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens. In diesem wird Ihnen auch der für sie zuständige Treuhänder/Insolvenzverwalter genannt.

Bez. der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze können sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.
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Angestellte80

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #2 am: 05. April 2011, 08:27:50 »

ich habe dieses Prozedeere auch gerade, gleiche Strecke wie dein Mann. Ich musste beim zuständigen Insolvenzgericht einen schriftlichen Antrag stellen und diesen auch begründen und Nachweise erbringen. Der TH wird dazu ebenfalls befragt, meiner hat es NICHT befürwortet, da er der Meinung ist, dass mein Mann und ich genug Einkommen erzielen. Ich warte jetzt noch auf die Entscheidung vom Gericht. Laut meinem TH ist es erst möglich eine Strecke von mindestens 35 km einfache Strecke geltend zu machen!

Ich weiss allerdings nicht, ob das schon möglich ist bevor man in der Insolvenz ist, es sei denn ihr habt schon eine Pfändung. So wie ich das verstanden habe, seit ihr noch nicht in der Insolvenz. Ihr bekommt ein Schreiben vom Gericht mit einem Beschluss wann die Insolvenz eröffnet wurde.
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Momo72

Re: was passiert jetzt?
« Antwort #3 am: 05. April 2011, 10:39:59 »

nein mein mann ist noch nicht in der inso, diese bescheinigung wurde von der anwältin ausgestellt. also denke ich das nun irgendwann ein schreiben vom gericht kommen wird. ok mit dem antrag wegen den fahrtkosten werden wir dann warten bis das verfahren eröffnet ist.
eine pfändung haben wir nicht am laufen, der GV war zwar letztes jahr oktober da aber er hat nix gepfändet. mein mann verdient 1260 euro und ich wiederrum auch 875 euro. normal müßte da gepfändet werden, aber ich hab ja noch eine minderjährige tochter der ich unterhaltverpflichtet bin, deswegen hat der GV für meinen mann eine unterhaltspflicht anerkannt. ob das gericht bei der inso das auch so macht wissen wir nicht. wenn nicht und mein mann muß jeden monat alles bis auf den selbsterhalt abgeben können wir einpacken. dann können wir nicht mal mehr die laufenden kosten weiterzahlen. oder mal so grad eben..
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Fallera

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #4 am: 05. April 2011, 11:08:55 »

aber ich hab ja noch eine minderjährige tochter der ich unterhaltverpflichtet bin.

- Wenn es nicht das leibliche Kind Ihres Mannes ist, dann sehe ich schwarz bezgl. einer Anerkennung als Unterhaltspflichtige Person in der Inso.
Da sie jedoch verheiratet sind (nehme ich an) werden Sie als Unterhaltspflichtige Person auf jeden Fall berücksichtigt bei Ihrem Mann und somit wäre lt. Pfändungstabelle bei einem Einkommen von 1.260 EUR nichts pfändbar!
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Momo72

Re: was passiert jetzt?
« Antwort #5 am: 05. April 2011, 12:15:03 »

nein meine tochter ist aus erster ehe, sie ist nicht die tochter meines jetzigen mannes
aber warum werd ich auf jeden fall berücksichtigt? die anwältin meinte das ich mit meinem gehalt mich auch selber versorgen könnte eigentlich und dann rausfallen würd  :Oh_no:
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Fallera

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #6 am: 05. April 2011, 12:29:57 »

Ehepartner sind sich grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet! Ob sie ganz oder Teilweise als Unterhaltsberechtigte Person bei Ihrem Mann herausfallen kann nur das Insolvenzgericht beschließen, sonst NIEMAND! Und das auch nur auf Antrag!

Ergo: Solange keiner diesen Antrag stellt und das Gericht keinen derartigen Beschluss fasst, werden sie als Unterhaltsberechtigt berücksichtigt!
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Angestellte80

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #7 am: 05. April 2011, 13:06:58 »

Allerdings wird es warscheinlich so sein, das der TH beantragt, dass du als unterhaltspflichtige Person rausgenommen wirst und wenn ihr dem nicht zustimmt, dann wird er es übers Gericht machen. Wurde bei uns auch so gemacht. Laut meinem TH ist die Grenze da bei ca. 600 Euro. Also wenn du mehr als 600 Euro verdienst, ist dein Mann dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig, weil du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Deine Tochter wird bei deinem Mann nicht anerkennt werden, es sei denn er hat sie adoptiert, was du ja, wenn ich es korrekt verstanden habe, verneint hast.
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Fallera

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Re: was passiert jetzt?
« Antwort #8 am: 05. April 2011, 13:17:00 »

 Laut meinem TH ist die Grenze da bei ca. 600 Euro. Also wenn du mehr als 600 Euro verdienst, ist dein Mann dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig, weil du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.

- Eine generelle Grenze gibt es nicht! Die Berechnung ist unterschiedlich und hängt auch stark von den persönlichen Gegebenheiten ab. Sogar regionale Unterschiede gibt es. Bei einem eigenen Einkommen von ca. 800 EUR ist die Wahrscheinlichkeit jedoch relativ hoch, dass sie zumindest teilweise als Unterhaltsberechtigt herausfallen!
Es gibt aber auch Fälle da wurde bei einem Gehalt von 1.100 EUR noch voll Berücksichtigt.

Aber wie gesagt, Erstmal müsste ein Antrag gestellt werden.
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Momo72

Re: was passiert jetzt?
« Antwort #9 am: 05. April 2011, 19:25:53 »

das ist ja alles nicht so einfach. also ich meinte auch nicht das mein mann eine unterhaltspflicht für meine tochter anerkannt bekommen soll, sondern das die unterhaltspflicht für mich anerkannt wird weil ich ja meine tochter und mich nicht mit 800 euro ernähren kann
wenn es wirklich so ist das die unterhaltspflicht generell besteht und es darauf ankommt ob der TH einen solchen antrag stellt, können wir nur hoffen das er/sie dieses eben nicht tut
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