Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pony am 24. Februar 2012, 03:05:08

Titel: Was passiert nach beendeter PI mit der offenen FavbuH ???
Beitrag von: Pony am 24. Februar 2012, 03:05:08
Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode.
Ausserdem habe ich eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.

Nach abgeschlossener PI wird der Gerichtsvollzieher bei mir auftauchen.

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen,
der fast die komplette Wohnungseinrichtung gehört (Belege vorhanden).
Hat sie zu befürchten das Ihre Sachen dann gepfändet werden, weil wir ja zusammen wohnen???

Freue mich auf Antwort ...


Gruß Pony  :smoke:


Titel: Re: Was passiert nach beendeter PI mit der offenen FavbuH ???
Beitrag von: Insoman am 24. Februar 2012, 09:07:09
Wenn die Eigentumsverhältnisse belegbar sind, sollte dies kein Problem darstellen.
Man könnte etwa in Betracht ziehen, die "interessanten" Gegenstände mit Namensschildern zu versehen, um Missverständnisse von Beginn an auszuschließen.
Am elegantesten ist natürlich eine eigenes Zimmer mit namentlicher Bezeichnung...
Der Gerichtsvollzieher wird insofern auch nur Gegenstände mit dem Pfandsiegel besehen, die er dem Schuldner zuordnen kann.
Titel: Re: Was passiert nach beendeter PI mit der offenen FavbuH ???
Beitrag von: Pony am 24. Februar 2012, 13:12:14
hallo,
Danke für die schnelle Antwort, das bringt mich schon etwas weiter.
Wenn ich in Bezug auf die Wertgegenstände nichts zu befürchten habe
muß ich noch einen Schritt weiter gehen.
Im Moment bleibt mir ja mein pfändungsfreies Einkommen.
Wie sieht es nach der PI aus ??
Kann der Gerichtsvollzieher dann wieder Lohn pfänden ?? :heulen:

Gruß

Pony