Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Planlos am 10. Mai 2009, 17:07:04
-
Hallo,
ich habe schon mal nach Vollstreckungsbescheid gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Wir warten ja noch auf den Termin bei der SB um die PI zu beantragen (seit Okt 08, soll bald los gehen) Zahlungen wurden eingestellt. Mahnungen, Schreiben von Inkassounternehmen etc trafen ein.
Mahnbescheide auch, nun gefolgt von jeweils einem Vollstreckungsbescheid für mich und meinem Mann.
Ich dachte eigentlich, wenn der Mahnbescheid durch ist, kein Einspruch eingelegt wurde, kommt zwar als nächstes der Vollstreckungsbescheid, das war mir schon klar, aber mir war so, als ob der Gerichtsvollzieher dann mit dem Ding bei einem vorbei kommt. Allerdings ist der Vollstreckungsbeamte aus einer anderen Stadt, liegt es daran? Ich hätte gedacht, dann wird per Amtshilfeersuchen, der Kollege vor Ort vorbei geschickt.
Oder ist es immer so, dass einem der V-Bescheid erst einmal zugestellt wird und der Gerichtsvollzieher kommt erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bei einem vorbei?
Ich frage mich halt was denn nun in etwa wann als nächstes passiert?
Vielen Dank schon mal Planlos
-
so oder so möglich.
Zuständig für die ZV ist der GV vor Ort, sofern dem ein Auftrag vom Gläubiger vorliegt, kann der Gv also mal vorbeikommen ... Alles hal so schlimm.
-
Also ein Vollstreckungsbescheid hatte inzwischen zur Folge: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (für ein Girokonto, das es inzwischen nicht mehr gibt), ein anderer, älterer VB (vom 29.3) auch aus einer anderen Stadt, hatte bisher noch keine weiteren Folgen. Das ist zwar schön für uns, umso näher rücken wir unserem Termin bei der SB. Etwas merkwürdig finde ich es aber trotzdem.