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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 4221 mal)

Miranova

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Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« am: 25. März 2010, 12:59:22 »

Hallo zusammen,
es geht um meine Regelinsolvenz, eingereicht am 20.11.2008, eröffnet am 23.03.2009.
Ich habe bis heute keinen Schlusstermin, aber wie ich schon gelesen habe kann das ja bis zu 18 Monate dauern.

Ich war selbständig mit einem Geschäft, was ich verkauft habe (davon Schulden teilweise getilgt) und  bis Februar 2010 in Elternzeit.
Jetzt habe ich die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten (stelle selber her, Material durfte ich behalten) und habe schon Interessenten.
Mein IV rät mir von einer neuen Selbständigkeit dringend ab, ich soll mich um eine Festanstellung kümmern und keine neuen Schulden machen.Ich wäre schon mal mit einer Selbständigkeit gescheitert, warum sollte es diesmal klappen...
(Keine Miete keine Fixkosten,Material für das erste Vorhanden)

Habe ein 1 jähriges Kind und ein 5 jähriges (behindert) und der momentane Arbeitsmarkt sieht ja nicht grade rosig aus. Und auch die Betreuungsangebote...

Nun meine Fragen:
Darf ich mich trotzdem Selbständig machen, wäre eine Chance Geld zu verdienen
Wieviel muß ich vor der Wohlverhaltensphase abgeben, (für während gibt es ja die Tabelle)
Zahlen die Auftraggeber an mich oder den Treuhänder

Ach ja ich bin Verheiratet und mein Mann Einkommen, wenn das wichtig ist.
Danke!

 :gruebel:
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rookie

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 25. März 2010, 13:25:47 »

Hi,

erstmal gibt es Gerichtsurteile die eine zwingende Arbeitsaufnahme in Vollzeit mit Kindern verneinen.

1. Ihr Th kann von Ihnen nicht verlangen arbeiten zu gehen. schon gar nicht mit einem behinderten Kind.

2. Ihr Th muss einer Selbständigkeit zustimmen. Ich würde mir eine stundenweise Beschäftigung suchen sofern Sie sich das finaziell leisten können, bzw. nicht auf einen Vollzeitjob angewiesen zu sein.
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Miranova

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 26. März 2010, 14:39:56 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort,
wie sieht es den mit der Bezahlung aus, ist ja nicht grade unwichtig wo das Geld hingeht das ich verdiene.
Ist das mit dem Freibetrag genau so geregelt wie in der WVP?
Und bekommen die Auftraggeber etwas mit von meiner Insolvenz?
Habe irgendwo gelesen das es auf ein Treuhandkonto gezahlt wird.
Reicht nicht auch ein Kontoauszug von mir mit den Rechnungen?
Danke!
 :dntknw:
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rookie

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 26. März 2010, 16:06:22 »

Was meinen Sie mit Bezahlung ?

Die Freibeträge sind in Insolvenz oder WVP gleich hoch....

Die Auftraggeber erfahren nichts davon....

Die pfändbaren Beträge gehen auf das Verfahrenskonto vom Treuhänder

Ob ein Kontoauszug reicht müssen Sie mit den Th klären.
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Miranova

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 26. März 2010, 16:10:47 »

Hallo,
Mit Bezahlung meinte ich mein Einkommen, habe mich etwas kompliziert ausgedrückt...
danke Sie haben alle meine Fragen beantwortet!
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Insokalle

Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 26. März 2010, 17:29:12 »

Solange der IV die selbständige Tätigkeit nicht freigegeben hat, gehören sämtliche Einnahmen hieraus in voller Höhe zur Insolvenzmasse. Und ja, er kann die Auftraggeber dann auch anschreiben.
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rookie

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 26. März 2010, 17:35:25 »

@ Insokalle

hab ja auch mitgeteilt, dass der Th die Selbständigkeit freigeben muss.... :wink:

Wenn freigegeben kann er die Auftraggeber m.E. nicht anschreiben....
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Miranova

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #7 am: 26. März 2010, 19:08:42 »

Hallo,
ich hatte auch vor dem IV auf jeden Fall darüber zu Informieren, daß ich mich wieder Selbständig mache.
Möchte ja keinen Ärger bekommen.
Es wäre mir nur unangenehm, wenn die Auftraggeber angeschrieben würden oder ich es jedem auf die Nase binden müßte, daß ich Insolvent bin.

Grüße
Miranova
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Insokalle

Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #8 am: 27. März 2010, 11:24:49 »

Eine Selbständigkeit will im Vorfeld gut vorbereitet werden.
Nach Freigabe gilt § 295 Abs. 2 InsO. Auch darüber muss man sich vorher Gedanken machen.

Von Freigabe konnte ich hier bisher nichts lesen.
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Miranova

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #9 am: 27. März 2010, 17:44:53 »

Hallo Insokalle
danke,
ich sammel grade Informationen und habe deshalb Fragen an das Forum gestellt, es ist noch nicht Freigegeben weil ich noch nicht neues Gewerbe angemeldet habe und mich erst einmal schlau machen möchte damit diesmal nichts schief geht.
Vorbereitung ist alles...

Meine Fragen wurden auch prima von rookie beantwortet.
Auch Ihnen vielen Dank für die Anmerkungen. :wink:

Grüße
Miranova
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Feuerwald

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #10 am: 28. März 2010, 13:59:23 »

Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen

- Insolvenzverfahren (Insolvenzbeschlag auf Einkommen aus der Selbständigkeit)
- Wohlverhaltensphase (kein Insolvenzbeschlag auf Einkommen aus der Selbständigkeit)[/li][/list]

Das  Sie noch im Insolvenzverfahren sind, wäre es ratsam, den IV vor Beginn der Selbständigkeit zu ersuchen, sich gem. § 35 Abs. 2 IsnO zu erklären.

Dabei halten ganz besondere pfiffige IVs schon mal so, die Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO zwar hinsichtlich Haftung für Masse + Co. zu erklären, aber gleichzeitig die Abführungspflicht nach §  295 Abs. InsO durch eigene Vorstellung zu ersetzen, bspw. das Abschöpfen aller Erträge bis auf ein Existenzminimum.   

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Miranova

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Re: Was Pfändbar vor der Wohlverhaltensphase
« Antwort #11 am: 29. März 2010, 15:14:53 »

Hallo Feuerwald,
vielen Dank!
Und ich dachte es wäre eine prima Idee von Zuhause aus zu arbeiten, dann könnte ich direkt loslegen und nicht erst wenn der Kleinste in den Kindergarten kommt.
Scheint ja komplizierter zu sein als ich dachte.

Ich habe ihn (den IV) auch schon gefragt und er hat mir dringend davon abgeraten...
Verbieten darf er es ja nicht.

Dann warte ich wohl besser bis zum Schlusstermin.

Vielen Dank nochmal.
Grüße Miranova
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