Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 08. März 2009, 19:51:52
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... ob ich auf meinen Stundungsantrag verzichte, da ich einen Bausparvertrag(ca 1000) habe der die Kosten tragen würde. Innerhalb von 14 Tagen soll ich antworten.
soll verzichten??
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Gibt es den Vertrag noch?
Hatten wir nicht schonmal darüber (den vertrag) diskutiert?
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Hallo paps
ja den Vertrag gibt es noch hatte schon mal gefragt. Doch habe ich ihn nicht aufgelöst da ich dachte im Vorfeld der PI würde mir eine Kündigung negativ (vermögenverschwendung o.ä)ausgelegt. Muss wohl jetzt auf die Stundung verzichten??
Gruß
Bonsai
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Es geht nur um die Eröffnungskosten.(etwa 100,-)
Hier haben wir gute Erfahrungen mit folgendem inhaltlichen Vorschlag gemacht.
Teilen Sie dem Gericht mit, dass der Vertrag existiert.
Sie ihn wegen möglicher Schädigung der Masse nicht aufgelöst haben.
Das Gericht möchte die Stundung trotzdem gewähren, da es dem IV/TH nach Eröffnung vorbehalten bleibt, den Vertrag aufzulösen um die entstehenden Kosten der Eröffnung und des verfahrens zumindest teilweise zu bestreiten.
Legen Sie den Kontoauszug vom Januar in Kopie dazu.