Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Muuip am 04. August 2008, 14:18:37

Titel: Was wann ich kann die Insolvenz Kosten nicht zahlen?
Beitrag von: Muuip am 04. August 2008, 14:18:37
Guten Tag zusammen   :cheesy:

1 Arbeit wechseln + Scheidung + 1 Jahr Arbeitsunfähig wegen 2 Operation + Zahlung Problem beim Arbeitgeber + Kredit Arbeitsunfähigkeit Versicherungsschutz zurück genommen + Umschulung =   Insolvenz !!!!    :Oh_no:

Tja so ist das nun mal!    :dntknw:

2 Kredit möchte ich zurück zahlen, eine ist schon gekündigt, nun das ich wieder Gesund geschrieben bin aber Arbeitslos bin kann ich vielleicht die Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz anschalten.

Erste SCHUFA Eintrag.   :sad:

Den zweite Kredit (Dispo auf Giro Konto) wird momentan abgemahnt und mein Konto wird bald gekündigt.   :shock:

Ich kann zurzeit keine monatlichen Zahlung vereinbaren, 1 Jahr Krankengeld war wenig, nun Arbeitslos Geld wird bestimmt noch weniger.

ICH KANN DIE INSOLVENZ KOSTEN NICHT LEISTEN!!!    :mad2:

Was kann ich tun? Ich möchte private Insolvenz schreiben aber muss ich 400 bis 1500 zahlen und das kann ich nicht zahlen.

Wegen OP kann ich nicht zurück zum meine Beruf und muss erste Mal Neu Ausbildung machen, es bedeutet bis 3 Jahre Länge mit niedrige Einkommen.     

Wie kann ich am billigsten meine Private Insolvenz schreiben?   :gruebel:

Das Leben ist schön…….. manchmal!     :neutral:

Danke für ihre Empfehlungen.    :cheesy:
Titel: Re: Was wann ich kann die Insolvenz Kosten nicht zahlen?
Beitrag von: Feuerwald am 04. August 2008, 16:09:43

 "Was kann ich tun? Ich möchte private Insolvenz schreiben aber muss ich 400 bis 1500 zahlen und das kann ich nicht zahlen"

- wie so müssen Sie denn 400 bis 1.500 Euro zahlen ? Für Verbraucher gibt es  Schuldner/Insolvenzberatung zum Nulltarif. Einfach mal bei einer der örtlichen Beratungsstellen anrufen, bspw. Caritas, AWO, Diakonie, Arbeitsamt, ARGE, Verbraucherzentrale etc. pp. Die versuchen zu beraten und sind meist auch fähig, den erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und das absehbare Scheitern entsprechend der Vorschriften zu bescheinigen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Die gerichtlichen Verfahrenskosten können auf Antrag gestundet werden (§ 4a InsO).

Somit ist der Weg frei ....


 
Titel: Re: Was wann ich kann die Insolvenz Kosten nicht zahlen?
Beitrag von: dobberstein am 04. August 2008, 16:49:00
Folge Feuerwalds Weg und das Leben ist wieder schön. Aber Du mußt dich auch auf den Weg machen. Alles Gute
Titel: Re: Was wann ich kann die Insolvenz Kosten nicht zahlen?
Beitrag von: Muuip am 04. August 2008, 17:10:18
Danke Feuerwald und dobberstein!!!    :cheesy:

Es ist die richtige Lösung.   :thumbup:

Nun kann ich mich auf meiner Ausbildung Konzentrieren.