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Autor Thema: Was wenn das Finanzamt Insolvenzantrag stellt?  (Gelesen 2421 mal)

Pleitegeier1001

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Was wenn das Finanzamt Insolvenzantrag stellt?
« am: 23. März 2010, 02:04:34 »

Hallo zusammen,

noch eine Frage geistert durch meinen Kopf:

Als ehemalige Selbstständige stehe ich vor der Durchführung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens. Soweit ich mich erkundigt habe, kommt es für mich in Frage, da ich wenige Gläubiger habe und keine Forderungen aus dem Lohnbereich dabei sind. Ich hoffe dabei auf die gerichtliche Schuldenbereinigung, da mit einigen wesentlichen Gläubigern schon positive Verhandlungen geführt wurden.

Aaaaber - es sind auch viele Steuerschulden darunter :-(

Fragen nun:
a) Führen die Steuerschulden aus der Zeit der selbst. Tätigkeit per se dazu, dass ich in die Regelinsolvenz muss?

b) Wenn das FA einen Insolvenzantrag stellt, wie bestimmt sich, ob ein reguläres oder ein Verbraucher-Insolvenzverfahren daraus wird? Wird der Schuldner dazu gehört oder hängt das vom Eigenantrag ab?

Auch diesmal vielen Dank für eure Hinweise!!!

LG Mona
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malud

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Re: Was wenn das Finanzamt Insolvenzantrag stellt?
« Antwort #1 am: 23. März 2010, 17:01:18 »

Die Steuerschulden führen nicht per se dazu, dass man in die Regelinsolvenz muss. Das Verbraucherinsolvenzverfahren bei ehemals Selbstständigen kommt zur Anwendung, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Das bedeutet: Nur Forderungen der Finanzämter, die aus Arbeitsverhältnissen herrühren, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und "versperren" den Weg in die Privatinsolvenz.

Wenn das Finanzamt einen Insolvenzantrag stellt, wird ebenfalls das Insolvenzverfahren als Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Natürlich müssen die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorliegen (überschaubare Vermögensverhältnisse und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dem Schuldner Gelegenheit gegeben, ebenfalls einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Stellt der Schuldner einen eigenen Antrag, ruht das Verfahren des Finanzamts, damit der Schuldner Zeit hat, einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuch zu unternehmen.
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