Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ocin0814 am 17. Dezember 2012, 12:26:46

Titel: Was wenn mangels Masse Insolvenz abgelehnt wird??
Beitrag von: ocin0814 am 17. Dezember 2012, 12:26:46
Hallo,

was passiert eigentlich wenn eine Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird??
Werden die Gläubiger (Sozialleistungen) dann weiter pfänden etc. oder kann man etwas aushandeln um überhaupt eine Chance zu haben Schulden abzutragen.

vg
Titel: Re: Was wenn mangels Masse Insolvenz abgelehnt wird??
Beitrag von: Insoman am 17. Dezember 2012, 16:04:44
Im Verbraucherinsolvenzverfahren werden die Verfahrenskosten auf Antrag gestundet (§4a InsO).
Eine Ablehnung des Eröffnungsantrag mangels Masse scheidet dann aus.
Titel: Re: Was wenn mangels Masse Insolvenz abgelehnt wird??
Beitrag von: Feuerwald am 17. Dezember 2012, 23:23:38
Wie schon geschrieben,

bei natürlichen Personen ist im Fall eines Eigenantrags (auch wenn dieser nach einem Gläubigerantrag nachgereicht wird) in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung (und auch nur dann) verbunden mit einem Antrag Stundung der Verfahrenskosten  (§ 4a InsO), eine Abweisung des Eröffnungsantrags mangels einer die Verfahrenskosten deckende (Insolvenz)-Masse möglich. D.h. das Insolvenzverfahren wird auch dann eröffnet, wenn der Schuldner ohne Vermögen ist.