Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kathymaus am 26. Januar 2010, 22:22:59
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also ich hab mich mal schlau gemacht. das haus ist freigegeben. was heißt das jetzt? wir können das einfach verkaufen ohne einwilligung der bank? (also z.b. dass der betrag erst von der bank abgesegnet werden muss) heißt ich kann das enfach für 1 euro verkaufen und fertig? wer bekommt den euro? muss ich den euro der bank geben?
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was heißt das jetzt? wir können das einfach verkaufen ohne einwilligung der bank?
- ne. Die Bank ist nun der Ansprechaprtner. Wird verkauft oder ZV dann hat die Bank den Finger drauf
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was heißt das jetzt? wir können das einfach verkaufen ohne einwilligung der bank?
- ne. Die Bank ist nun der Ansprechaprtner. Wird verkauft oder ZV dann hat die Bank den Finger drauf
ja aber die kümmern sich ja nicht drum. wenn ich jetzt z.b. nen käufer für 1.000 euro finde muss ich dann die bank fragen ob das ok ist?
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muss ich dann die bank fragen ob das ok ist?
- ja. Weil die zustimmen muss.