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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was wurde mir gestundet?  (Gelesen 4149 mal)

Bankenpreller

  • Gast
Was wurde mir gestundet?
« am: 14. Juni 2011, 16:14:24 »

Hallo,
folgendes stand im Stundungsbeschluss: "......werden d.Schuld. für das Eröffnungs- und Hauptverfahren die Verfahrenskosten gemäß § 4 a Abs. 1, 3 InsO gestundet"

Sind jetzt alle Kosten für Inso Eröffnung und WVP gestundet oder muß ich da noch was beantragen?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #1 am: 14. Juni 2011, 16:15:12 »

Ja, alle Kosten für das Verfahren sind gestundet. Dem Verfahren selbst steht jetzt aller Voraussicht nichts mehr im Wege.
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Insokalle

Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #2 am: 14. Juni 2011, 16:47:15 »

Ich finde das nicht so eindeutig. "Hauptverfahren" meint gelegentlich nur das eigentliche Insolvenzverfahren, umfasst dann aber nicht das Restschuldbefreiungsverfahren.
Ich würde vorsichtshalber bei Gericht anrufen und nachfragen. Ggf. ist für die WVP doch noch ein Antrag erforderlich.
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Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #3 am: 14. Juni 2011, 17:06:54 »

@Insokalle  hmm....ein Antragsformular ist mir nicht bekannt. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Anträge eingereicht. Das es noch einen extra für die WVP geben soll ist was ganz neues!!!
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Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #4 am: 14. Juni 2011, 17:13:54 »

@Insokalle  lies mal hier:

Die Stundungsentscheidung und ihre Auswirkungen:
Die Entscheidung über die Stundung erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt besonders.
Verfahrensabschnitte sind:
Regelinsolvenzverfahren  Verbraucherinsolvenzverfahren
Antragsverfahren  gerichtliche Schuldenbereinigung
eröffnetes Verfahren  eröffnetes Verfahren
Restschuldbefreiungsverfahren/Wohlverhaltensperiode
Restschuldbefreiungsverfahren/Wohlverhaltensperiode
Die Entscheidung zur Verfahrenskostenstundung ergeht auf der Grundlage der mit dem Antrag auf
Stundung abgegebenen Erklärung des Schuldners zu den persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen. Das Gericht kann die Stundungsentscheidung nach § 4a Abs. 2, 4b Abs. 2 InsO
jederzeit  ändern, soweit sich die maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
wesentlich geändert haben.  Deshalb ist der Schuldner verpflichtet, dem Gericht eine
wesentliche Änderung dieser Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen. Dazu gehört insbesondere jeder Wohnsitzwechsel.
Die Stundung der Verfahrenskosten bedeutet nicht, dass die Verfahrenskosten endgültig von der
Staatskasse übernommen werden. Lediglich die Fälligkeit der Kosten wird hinausgeschoben, sie
sind also später zu bezahlen.


Demnach reicht der Vorliegende Antrag völlig aus!!
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Insokalle

Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #5 am: 14. Juni 2011, 18:00:09 »

besser ich verkneife mir einen kommentar
« Letzte Änderung: 14. Juni 2011, 18:01:59 von Insokalle »
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Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #6 am: 14. Juni 2011, 19:01:06 »

@ Insokalle: ist wohl besser. man liest ja so einiges über dich...schade, hier gibts keine Igno-Taste!!!! :thumbup:

Aber auch für dich nochmal zum nachlesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html
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Angestellte80

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Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #7 am: 14. Juni 2011, 21:10:30 »

@ Insokalle: ist wohl besser. man liest ja so einiges über dich...schade, hier gibts keine Igno-Taste!!!! :thumbup:

Aber auch für dich nochmal zum nachlesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html

sorry aber das sind Kommentare die müssen echt nicht sein. Ich gebe insokalle recht. Im Grunde hast du mit deinem vorherigen Post deine Antwort bereits selbst geschrieben. Für jeden Abschnitt gibt es die Möglichkeit die Stundung zu beantragen. Das steht in deinem Eröffnungsbeschluss was gestundet wird. Bei mir steht z.B. dass die Restschuldbefreiung bei mir nicht mit in der Stundung enthalten ist und ein Antrag erneut gestellt werden muss.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #8 am: 14. Juni 2011, 22:43:04 »

Tja, auch du verbreitest Unwissen: man stellt nicht für jeden Abschnitt einen Stundungsantrag. Man stellt den Antrag 1x. Es wird lediglich bei jeden Abschnitt seitens des Gerichtes neu entschieden. Auch dir empfehle ich, deine Unwissenheit nicht weiter zu verbreiten und mal nachzulesen: http://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html

Wünsche dir viel erfolg ...wenn du den Antrag gefunden hast, sag kurz Bescheid.

Sorry, aber ich bin hier nicht der einzige der Probleme damit hat, dass sich hier einige wichtig machen und ihren Senf dazugeben müssen ohne überhaupt in der Lage zu sein, einen Sachverhalt zu verstehen!!!

Und ich finde schon, dass solche Kommentare sein müssen. man muss schließlich die Möglichkeit haben, die Spreu vom Weizen zu trennen und andere vor solchen "Schlauen Leuten" zu schützen.

Auch du bist ein Bewerber für die Igno-Taste

Es ist ok, wenn man seine eigene Erfahrung Postet. Aber mit Ratschlägen ohne das nötige Fachwissen sollte man vorsichtig und zurückhaltend sein
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Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #9 am: 14. Juni 2011, 22:49:33 »

@Angestellte80: Die Restschuldbefreiung wird nicht gestundet.(Was soll das auch sein bzw. was soll da gestundet werden?) Sie wird dir zugesprochen. Gestundet werden nur die Kosten des Verfahrens: Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase, wonach du dann evt. die Restschuldbefreiung erhälts. Danach bleiben dir noch 4 Jahre um die gestundeten Verfahrenskosten zu begleichen, schaffst du das nicht, werden sie dir auf Antrag erlassen. Hast du den Ablauf des Insolvenzverfahrens überhaupt verstanden?

man..ich dachte, dieses Forum wäre eines der professionellen im Netzt...war es zumindest mal...aber die Zeiten ändern sich. Schade :Oh_no:
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Angestellte80

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Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #10 am: 15. Juni 2011, 07:33:59 »

ganz ehrlich, solche Forumuser liebe ich, gerade mal zwei Tage angemeldet und hier den Klugschei**er schlecht hin spielen :fuchsteufelswild:. Was willst du denn überhaupt hier, wenn du alles auf die Goldwaage legst und alles besser weisst???  :nono:

Das ich das Verfahren meinte, sollte wohl jedem klar sein. Und das was auf irgendwelchen Links, die hier von dir eingestellt werden, interessiert mich nicht die Bohne. Mich interessiert nur, was das Gericht mir schreibt und in MEINEM Beschluss steht eindeutig drin, das ein Antrag für die Stundung der VERFRAHRENSKOSTEN IN DER RESTSCHULDBEFREIUNG neu eingereicht werden muss.

Und ich denke das ich relativ gut über mein Verfahren informiert bin. Aber ich frage mich wirklich, was User hier wollen, die gerade zwei tage angemeldet sind und schon solche spitzfinderischen Bemerkungen und schlechtes Klima hier verbreiten.
Ich habe von vielen Usern hier, dazu zählt auch Insokalle, sehr gute und hilfreiche Tips bekommen. Wenn du keine Tips brauchst oder annehmen willst, es hält dich keiner hier fest  :whistle:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #11 am: 15. Juni 2011, 08:52:44 »

Nun ja, wenn du lieber Dumm sterben willst, dann verlass dich auf Fehlinformationen von Ahnungslosen wichtigtuern! Nur weil ich erst 2 tage hier angemeldet bin, heisst das nicht, dass ich nicht bestens über dieses Forum informiert bin. Dir scheint ja so einiges nicht klar zu sein. wenn dir klare Formulierungen zu kompliziert sind und du sie nicht verstehst, wird mir so einiges klar.....nur dann verbreite dein Unwissen nicht hier im Forum...es gibt hier Leute die wirkliche Hilfe brauchen und bei denen so ein falsches Geschwafel schnell Panik auslöst!!!

Ich bin ja froh, das wenigstens du weisst, was in deinen bescheiden steht. Auch an dich die Bitte: wenn du nen neuen Antrag stellst, lass es die anderen User wissen, vor allem wo du ihn her hast.

man, so langsam wird klar, warum so viele in die Inso gehen!!!
Gerade beim Thema Inso sollte man die kleinste Aussage auf die Goldwaage legen...sonst endest du wieder da wo du angefangen hast!!!!!

Ach noch was zu deinem Antrag: Wetten, das steht ....Stundung der Verfahrenskosten der Wohlverhaltensphase.....neu geprüft wird. Die Restschuldbefreiung ist das Ziel des Insoverfahrens und schließt sich an die WVP an..warst bestimmt bei sonen ehrenamtlichen Schuldnerberater und glaubst, die haben dich bestens beraten...na ja, der klapperstorch bringt ja auch die kinder!
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Bankenpreller

  • Gast
Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #12 am: 15. Juni 2011, 09:03:45 »

Ach so, Links interessieren dich nicht! Schade, manchmal ist etwas Eigeninitiative ganz hilfreich und lesen bringt viele Menschen weiter, ausser die, die dumm sterben wollen....nur schade, dass solche leute versuchen, andere mit in ihren Sumpf der ignoranz, des Wegschauens hineinziehen.

Man sollte hier im Forum nicht einfach irgendwelche Vermutungen posten und auch genauestens auf den Wortlaut der Formulierungen achten um nicht noch mehr Panik zu verbreiten und dann sind halt solche Aussagen wie von dir und Insoklalle hier fehl am Platz.

Weißt du, es könnte ja sein, das irgendwann die Welt untergeht, eine Feuerwalze alles nieder brennt, der himmel sich verdunkelt....Ok, in absehbarer, für uns relevanter, zeit wird das nicht passieren...aber es könnte ja sein!!!!das ist genau sone unnötige Aussage wie das was hier teilweise wiedergegeben wird!!!

Nun ja, es gibt halt mehrere User hier die das genauso sehen wie ich...ich hoffe, das diese endlich auch lautstark protestieren und so dazu beitragen, das dieses Forum wieder eins wird, was man weiterempfehlen kann...so wie es einst war!!!
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Angestellte80

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Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #13 am: 15. Juni 2011, 10:28:56 »

ich bin wirklich froh, dass du so gut Bescheid weisst. Wenn du schon lange hier wärst und alle Beiträge lesen würdest, dann würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben! Nix für ungut.  :?


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Viele Grüße

Angestellte80
 

Insokalle

Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #14 am: 15. Juni 2011, 11:39:04 »

ich bin wirklich froh, dass du so gut Bescheid weisst. Wenn du schon lange hier wärst und alle Beiträge lesen würdest, dann würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben! Nix für ungut.  :?

Stimmt schon.
Unweigerlich fragt man sich, ob es noch Sinn macht, weiter Fragen zu beantworten. Hut ab vor den Moderatoren, die dies mit hohem Engagement und Fachwissen machen, wie auch andere, die oft hier schreiben.
Die Zeit, die beispielsweise ich darauf verwende, könnte ich problemlos anderweitig nutzen. Aber das Feedback ist ja durchaus positiv. Und es macht mir Spaß, mir Gedanken über die teilweise sehr kniffligen Fragen zu machen. Ich ziehe meine Motivation letztlich aus der Hoffnung und dem Wissen, dass die meisten Leute in der Lage sind, meinen einen oder anderen Post zu lesen und zu verstehen.
Im Gegensatz zu diesem seltsamen Schreiberling hier, der sich mit seinem letzten Post endgültig selbst ins Abseits befördert hat.

Er sollte seine Eigeninitiative besser darauf verwenden, bei Gericht anzurufen, wenn er dessen Beschlüsse nicht versteht. Schließlich ist die Formulierung in seinem Beschluss unklar. Aber wie war das mit dem dumm sterben?

Es ist offenbar müßig, über die unterschiedlichen Gerichtspraktiken zu philosophieren. Aber erstens gibt es zahlreiche Fälle, dass die Stundung zunächst nicht für die Kosten der WVP gewährt wird. Und zweitens ist nun mal auch nicht ausgeschlossen, dass Gerichte für die Stundung der Kosten der WVP einen neuen Antrag haben wollen, wenn der erste nicht deutlich ausformuliert war. Übrigens hatte ich nichts von Formularen geschrieben.
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tomwr

Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #15 am: 15. Juni 2011, 13:37:36 »

Zitat
§ 4a InsO
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung. Der Schuldner hat dem Antrag eine Erklärung beizufügen, ob einer der Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 vorliegt. Liegt ein solcher Grund vor, ist eine Stundung ausgeschlossen.

(2) Werden dem Schuldner die Verfahrenskosten gestundet, so wird ihm auf Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt trotz der dem Gericht obliegenden Fürsorge erforderlich erscheint. § 121 Abs. 3 bis 5 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

(3) Die Stundung bewirkt, dass
   1.    die Bundes- oder Landeskasse
      a)    die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten,
      b)    die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts
      nur nach den Bestimmungen, die das Gericht trifft, gegen den Schuldner geltend machen kann;
   2.    der beigeordnete Rechtsanwalt Ansprüche auf Vergütung gegen den Schuldner nicht geltend machen kann.

Die Stundung erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt besonders. Bis zur Entscheidung über die Stundung treten die in Satz 1 genannten Wirkungen einstweilig ein. § 4b Abs. 2 gilt entsprechend.

Im Moment sind nur die Kosten für das Eröffungsverfahren und das Hauptverfahren gestundet. Über die Stundung im Restschuldbefreiungsverfahren / WVP entscheidet das Gericht nochmals gesondert. Könnte ja sein dass sich die Voraussetzungen geändert haben. Ein neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
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Dauerstress

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Re: Was wurde mir gestundet?
« Antwort #16 am: 15. Juni 2011, 14:43:10 »

Da der Threadstarter seinen Zugang hier im Forum gelöscht hat, mache ich mal dicht. Ich begrüße ausdrücklich seine Entscheidung, denn solche User brauchen wir hier nicht.

Danke an alle, die hier immer wieder helfen bzw. versuchen zu helfen, wenn das auch nicht immer einfach ist und sie vielleicht auch mal bei der ein oder anderen Antwort nicht ganz richtig liegen.  :respekt:
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