Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Amrod am 23. August 2007, 06:47:34

Titel: Was zählt eigentlich unter "Einkommen"...
Beitrag von: Amrod am 23. August 2007, 06:47:34
Hallo Foris. . .

Endlich ist mir der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts ins Haus geflattert.  Hatte ja auch lang genug gedauert.  Prüfungstermin ist Anfang Oktober.  Hoffe, dass es dann ganz schnell vorwärts geht, und die Sache abgeschlossen werden kann.

Um was es mir in meiner Frage geht ist hauptsächlich, ob das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für die Kinder auch als Einkommen gewertet wird.  Ansonsten beziehe ich Unterhaltsgeld von meinem Reha-Träger plus einem angemessenen Fahrtkostenzuschuss, und komme so derzeit auf etwa 1500 bis Euro im Monat.  Der Fahrtkostenzuschuss von 300 Euro geht aber auch vollständig für die Fahrtkosten drauf.  Der pfändungsfreie Betrag läge meines Wissens nach bei Berücksichtigung der Kinder bei etwa 1600 Euro.

Falsch gerechnet?

LG Amrod
Titel: Re: Was zählt eigentlich unter "Einkommen"...
Beitrag von: Feuerwald am 24. August 2007, 09:38:23
Guten Morgen Amrod

Kindergeld ist unpfändbar und wird nicht mit dem Arbeitseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen zusammengerechnet. Der Unterhaltsvorschuss ist Einkommen der Kinder und wird auch nicht mit dem Arbeitseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen zusammengerechnet.

Unterhaltsgeld-/Fahrkostenzuschuss kann wenn überhaupt (muss ich mal nachlesen) nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, d.h. gem. Lohnpfändungstabelle. Bei zwei Kindern wäre erst ab einen Betrag von 1569,99 Euro etwas abzuführen.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Was zählt eigentlich unter "Einkommen"...
Beitrag von: Amrod am 24. August 2007, 13:31:20
Hallöle. . .

Schon mal vielen Dank für die Antwort.  Hauptsächlich ging es mir tatsächlich um das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss für meine Kinder.  Wenn die beiden Sachen nicht angerechnet werden komme ich nicht über den pfändungsfreien Betrag von 1569,99 Euro.  Unterhaltsgeld und Fahrtkostenzuschuss betragen wie schon angemerkt in etwa 1500 Euronen +/- ein paar Euronen hin oder her, auf die es mir da jetzt im Vorfeld nicht so ankommt.

LG Amrod