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Autor Thema: Wechsel des IV  (Gelesen 2218 mal)

Flit

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Wechsel des IV
« am: 25. Juli 2006, 15:51:30 »

Guten Tag,

leider habe ich massive Probleme mit meinem Insolvenzverwalter. Er hat mich wegen einer angeblichen Falschinformation massiv bedroht, mit Verlust der Restschuldbefreiung bis hin zu Gefängnisaufenthalt....

Seine Vorwürfe sind an den Haaren herbeigezogen und schlicht und einfach falsch.

Mein Unternehmen hat er übrigens nach dem Erreichen von 100.000 Euro Vermögen liquidiert, trotz guter Umsätze und Auftragslage. Ich habe mir von einem Insider sagen lassen, dass es sich ab dieser Summe für den IV nicht mehr lohnt, tätig zu sein.

Wie auch immer - ich möchte den IV wechseln. Habe ich die Möglichkeit dazu und wie mache ich das? Ich will mit meinem jetzigen IV so wenig wie möglich noch zu tun haben.

MfG, Flit
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Sanierer

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Wechsel des IV
« Antwort #1 am: 25. Juli 2006, 17:47:52 »

Welche Falschinformation hast Du denn angeblich gegeben und wie will er das nachweisen.

Grundsätzlich ist der IV nicht für den Schuldner tätig, sondern für die Gläubiger.

In welchem Stadium ist denn Dein (ich nehme an )Regelinsolvenzverfahren?? Ist der  vorläufig  bestellte IV von der Gläubigerversammlung bestätigt worden.

Welches Interesse steckt dahinter, Dich so zu bedrohen. Macht der vielleicht gemeinsame Sache mit einem Gläubiger. Vielleicht hat er ja etwas entdeckt in deiner Firma, was er sehr gut vermarkten könnte.

Allerdings kann ich das nicht so recht glauben?

Ob Du den IV wechseln kannst, weiss ich (noch) nicht.

Gruss Sanierer
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Flit

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Wechsel des IV
« Antwort #2 am: 26. Juli 2006, 12:33:34 »

Hallo Sanierer,

meine Firma gibt es nicht mehr, alles ist zu Geld gemacht. Vom Prinzip könnte das Insolvenzverfahren beendet und die Gläubiger anteilig ausgezahlt werden.

Da das Internet nicht anonym ist, möchte ich die Vorwürfe hier nicht weiter ausbreiten. Nur soviel: ich habe ein reines Gewissen und deshalb keine Angst vor seinen Drohungen.

MfG, Flit


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Flit

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Wechsel des IV
« Antwort #3 am: 26. Juli 2006, 14:54:44 »

Habe mich eben mal selbst schlau gemacht und beim Gericht angerufen. Antwort: vom Prinzip ja, aber ...

Man möchte (natürlich) eine ausführliche schriftliche Begründung für einen Wechsel haben. Sodann wird der IV dazu gehört. Ja und dann ... vielleicht ... unter Umständen.

Ich bin jetzt etwas ratlos. Wem wird man wohl eher glauben? Einem Schuldner mit doppeltem Insolvenzverfahren (geschäftlich und privat) oder einem IV, der hunderte von Fällen für das Gericht bearbeitet?

Am Ende trete ich da nur etwas los und ich bin der Gear...tre.

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Sanierer

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Wechsel des IV
« Antwort #4 am: 27. Juli 2006, 10:06:03 »

Hallo Flit,

Ob das Verfahren beendet werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht gibt es ja noch eine Hemmnis. Beispielsweise ein Gläubiger sich querstellt und erst ein Gerichtsentscheid abgewartet werden muss.

Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen.

Die InsO sieht vor, dass nur die Gläubigerversammlung den Wechsel eines Verwalters bestimmen kann. Vom Recht des Schuldners auf IV-Wechsel habe ich nichts gefunden. Aber beschreib doch mal, was die beim Gericht gesagt haben, etwas ausführlicher.

Gruss Sanierer

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Flit

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Wechsel des IV
« Antwort #5 am: 27. Juli 2006, 12:41:28 »

Hallo Sanierer,

von einer Gläubigerversammlung hat der Rechtspfleger bei Gericht nichts gesagt. Ich solle einen schriftlichen Antrag einreichen und die Gründe für einen Wechsel ausführlich begründen. (Ist klar!)

Dann wird der IV dazu gehört. (Ist auch klar!) Ich denke mal, wenn dieser den Sachverhalt so bestätigt, kann einem Wechsel zugestimmt werden. Aber warum sollte er?

Eventuell werde ich dazu noch mündlich vom Rechtspfleger gehört. Stillschweigen kann mir nicht gewährt werden.

Dies ist alles. was mir vom Gericht gesagt wurde. Ich werde noch etwas warten ...

Vielen Dank für deine Mühe.
G, Flit
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