Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schwestermaja am 07. Mai 2009, 10:29:35

Titel: Wechsel insolvenzverwalter
Beitrag von: schwestermaja am 07. Mai 2009, 10:29:35
Hallo zusammen,

mein Mann ist seit letztes jahr in INSO leider sind wir mit dem insolvenzverwalter nicht zufrieden.
Gibt es eine Möglichkeit diesen zu wechseln.
Man bekommt von ihm keine vernünftige auskunft.
Dem Arbeitgeber meines mannes hat er sogar gesagt das sie den pfändbaren Anteil nicht an ihn sondern direkt an einen der Gläubiger überweisen soll.Ist das nicht eine bevorzugte behandlung?Mache mir nun gedanken das dieses für uns nachteile hat.Erwarten in knapp 9tagen unseren 1.nachwuchs und haben jetzt schon stress weil mein mann angeblich wegen dem elterngeld mir nicht unterhaltspflichtig ist.

Danke für antwort
silke
Titel: Re: Wechsel insolvenzverwalter
Beitrag von: Feuerwald am 07. Mai 2009, 12:49:06


Ein Auswechseln des TH kann man faktisch ausschließen.

Sollte es einen Insolvenzgläubiger mit einer Lohnabtretung geben, wäre es durchaus richtig, dass dieser Gläubiger den Pfändungsbetrag beanspruch kann und zwar für max. 2 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sofern es keinen Abtretungsaufschluss im Arbeitsvertrag gibt.

Die TH hat nach herrschender Meinung nicht darüber zu befinden, ob eine unterhaltspflichtige Personen wegen eigenen Einkünfte bei der Berechnung des Pfändungsbetrags  ganz/teilweise nicht zu berücksichtigen ist. Da obliegt dem Gericht. der TH kann jedoch einen entsprechenden Antrag stellen (§ 850c Abs. 4 ZPO).