Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HM68 am 26. September 2012, 19:12:11

Titel: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: HM68 am 26. September 2012, 19:12:11
Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: paps am 26. September 2012, 20:38:35
zunächst anhand dieser Zahlen nicht genau berechenbar.

Setzen wir  die Zahlen mal anders.

1200,- Weihnachtsgeld ergeben etwa 700,- Netto
Die 2800,- nehme ich jetzt auch als Netto.

Sie hätten dann also bei der Auszahlung mit Weihnachtsgeld 3500,- Netto (2800,- + 700,-)

Davon abzuziehen ist der Freibetrag von 500,- für das Weihnachtsgeld.

Sie müssen also in unserem Beispiel in der Tabelle bei 3.000,- nachsehen.
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: HM68 am 26. September 2012, 20:50:59
Nee, sorry war bissel komisch erklärt.
Ich habe 1834,- brutto Grundgehalt und W.-geld wäre 1210,- Euro brutto.Steuern bezahle ich, weil Stk.3 nicht oder sehr wenig.
Habe 4 Kinder und meine Frau zur Unterhaltspflicht,also 5 Personen.Macht lt. ZPO einen Freibetrag von 2800,- netto.

Danke!
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: paps am 27. September 2012, 08:14:25
Es sollte also ein Netto um die 2400,- gezahlt werden.

Davon ist der Pfändungsfreibetrag von 500,- ab zu ziehen.
Also 2400,- - 500,- = 1900,-

Aus diesem Betrag (1900,-) wird die Pfändung berechnet.
Bei 5 unterhaltsberechtigten ist dann nichts pfändbar.

Sie erhalten also die vollen 2400,- Netto


Im Übrigen fängt der pfändbare Betrag bei 5 Unterhaltsberechtigten bei 2280,00 an.
Es wären dann 10Cent pfändbar

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: HM68 am 27. September 2012, 09:06:34
Vielen, vielen Dank!

Eine Frage hab ich noch: der Inso-verwalter hat bis jetzt noch nichts beim AG gemeldet.Muss ich das beim AG melden?
Oder meldet das der Inso-verwalter nicht, weil eh nichts zu holen ist?
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: paps am 28. September 2012, 12:18:11
Der IV sollte schon beim AG anmelden.

Wenn ihr AG bescheid weis, ist es ja i.O.
Sollten sich pfändbare Beträge ergeben, sind Sie verantwortlich für die Weiterleitung an den IV.
Titel: Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 30. September 2012, 22:13:13
Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!

Hallo

Hier eine Hilfestellung, mit der man das erleichtert berechnen kann.

Gruß
Nix mit Inkasso