Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HM68 am 26. September 2012, 19:12:11
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Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!
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zunächst anhand dieser Zahlen nicht genau berechenbar.
Setzen wir die Zahlen mal anders.
1200,- Weihnachtsgeld ergeben etwa 700,- Netto
Die 2800,- nehme ich jetzt auch als Netto.
Sie hätten dann also bei der Auszahlung mit Weihnachtsgeld 3500,- Netto (2800,- + 700,-)
Davon abzuziehen ist der Freibetrag von 500,- für das Weihnachtsgeld.
Sie müssen also in unserem Beispiel in der Tabelle bei 3.000,- nachsehen.
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Nee, sorry war bissel komisch erklärt.
Ich habe 1834,- brutto Grundgehalt und W.-geld wäre 1210,- Euro brutto.Steuern bezahle ich, weil Stk.3 nicht oder sehr wenig.
Habe 4 Kinder und meine Frau zur Unterhaltspflicht,also 5 Personen.Macht lt. ZPO einen Freibetrag von 2800,- netto.
Danke!
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Es sollte also ein Netto um die 2400,- gezahlt werden.
Davon ist der Pfändungsfreibetrag von 500,- ab zu ziehen.
Also 2400,- - 500,- = 1900,-
Aus diesem Betrag (1900,-) wird die Pfändung berechnet.
Bei 5 unterhaltsberechtigten ist dann nichts pfändbar.
Sie erhalten also die vollen 2400,- Netto
Im Übrigen fängt der pfändbare Betrag bei 5 Unterhaltsberechtigten bei 2280,00 an.
Es wären dann 10Cent pfändbar
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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Vielen, vielen Dank!
Eine Frage hab ich noch: der Inso-verwalter hat bis jetzt noch nichts beim AG gemeldet.Muss ich das beim AG melden?
Oder meldet das der Inso-verwalter nicht, weil eh nichts zu holen ist?
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Der IV sollte schon beim AG anmelden.
Wenn ihr AG bescheid weis, ist es ja i.O.
Sollten sich pfändbare Beträge ergeben, sind Sie verantwortlich für die Weiterleitung an den IV.
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Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!
Hallo
Hier eine Hilfestellung, mit der man das erleichtert berechnen kann.
Gruß
Nix mit Inkasso