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Autor Thema: Weihnachtsgeld falsch berechnet?  (Gelesen 6960 mal)

Planlos

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Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« am: 26. November 2009, 17:44:53 »

Hallo,

kann mir bitte jemand helfen?

Bevor ich morgen meine Gehaltsstelle anrufe möchte ich noch mal ganz sicher gehen.
Bsprechnung
Brutto                                                  2279
Jahresabschlussvergütung                  2279
Gesamtbrutto                                      4558
Abzug SV Steuern etc                          2041,79
Gesetzliches Netto                              2516,21
abgeführt bei 0 unterhaltsberechtigter Person 906,40 Euro

Laut allen Recherchen und auch der Aussage hier
(von paps "Die unpfändbaren Bezüge sind im Übrigen Brutto vom Netto abzuziehen.Das geht aus §850e ZPO und den entsprechenden Fachkommentaren hervor.")
rechne ich so 2516,79 - 500 = 2016,79 hier nun in die Tabelle geguckt macht einen abzuführenden Betrag von 717,40 Euro.

Ich kann mir nicht erklären wie man auf die 906,40 Euro kommen kann, auf die 500 freien Euro hatte ich meinen zuständigen Bearbeiter extra weit vorher hingewiesen. Hätte er es vergessen kommt man auch nicht auf 906,40 sondern 1067,40...

Bin echt verzweifelt hab mit dem Geld so fest gerechnet..

Viele Grüße planlos
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rookie

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #1 am: 26. November 2009, 17:51:08 »

Hallo,

scheint wohl hier und da Chaos mit der Berechnung zu geben was das Weihnachtsgeld angeht....ich bekomme meine Abrechnung Morgen...

Da bin ich gespannt drauf.

Ist  mein erstes Weihnachtsgeld in der Inso

Ich stell dann mal meine Berechnung hier ein wenn ich die Infos habe.

« Letzte Änderung: 26. November 2009, 17:59:42 von rookie »
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paps

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #2 am: 26. November 2009, 18:51:21 »

Die Frage ist, wie kommen die auf 2280,- Netto?

Möglicherweise ist in der Jahresabschlußvergütung nur ein Weihnachtsgeld von 670 enthalten.
Dann würde die 1/2 Regelung greifen.

Mir scheint aber die veraltete Regelung Brutto vom Brutto und gesonderte Berechnung der dann entfallenden Steuern und Abgaben angewandt zu sein.
Soll bei irgend welchen Gehaltsprogrammen immer noch so sein, insbesondere wenn es die "Steuerberater" machen.
« Letzte Änderung: 26. November 2009, 19:13:15 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Buffy

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #3 am: 26. November 2009, 21:24:53 »

hallo,


also,das gehalt mit jahressonderzahlung betrug 7486,00
nach den üblichen abzügen und einer entgeldumwandlung(eimal im jahr
für eine zuzätzliche rente,läuft schon ein paar jahre,immer 1700,- euro)
blieben noch 5791,62 übrig,
und siehe da 1739,61 euro wurde uns dann überwießen,den rest ging an den th!

wir sind erst seit kurzem in der ri,mein mann hat zwei unterhaltpflichtige personen.

wie soll ich diese rechnung verstehen,jetzt habe ich noch weniger wie die monate davor
und die im lohnbüro sagen es sei alles richtig????????


lg,buffy
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Planlos

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #4 am: 27. November 2009, 07:40:08 »

Hallo,

jetzt bin ich verwirrt, ist hier irgendetwas verrutscht bei den Antworten? Kann partout nicht erkennen, wo hier der Zusammenhang bei den Antworten von Paps und Buffy zu meiner Frage sein soll??  :gruebel:
Meine Jahresabschlussvergütung sprich also das Weihnachtsgeld beträgt wie geschrieben 2279 Euro brutto, mein Gesamtnetto 2516,21 Euro. Wenn ich mit dem Nettolohnrechner vom Gesamtbrutto ausgehend rechne, kommt da auch rund 2500 Euro raus, also so wie auch gerechnet wurde vom Lohnbüro.
Wieso werden 2280 Netto und 670 Euro Weihnachtsgeld erwähnt, versteh ich nicht...

LG planlos
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Planlos

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #5 am: 27. November 2009, 10:10:27 »

Hallo,

noch mal.
So nun habe ich die 2280 netto von Paps verstanden, die haben sich aus der abgeführten Summe von 906,40 ergeben...

Mein Bearbeiter hat sich schlau gemacht und meinte es liegt daran, das sie mit SAP nach der Nettomethode rechnen. Das wäre rechtlich so ok, hat auch noch mal in der Rechtsabteilung nachgefragt. Es ist die neue Methode und darf auch so gerechnet werden, es werden vom Brutto die 500 abgezogen, so das davon keine SV Beträge etc gezahlt werden, mit der Summe, die dabei herauskommt gucken sie dann in der Liste. Er stimmte mir aber zu würde man nach "meiner" Variante rechnen kämen nur 717,40 abzuführender Betrag heraus.
Mit diesem Nettorechner komme ich immer noch auf eine andere Summe,
Variante 1 ziehe ich vom Gesamtbrutto 500 ab, also 4058 brutto komme ich auf ein Netto von 2234,28 Euro
Variante 2 Reche ich beide Bruttosummen extra also einmal das netto von 2279 brutto (1444,65) dazu das netto von 1779 brutto 1199,22) zusammen, komme ich auf ein Gesamtnetto von 2643,87 Euro.
Gut dieser Nettorechner stimmt ja nicht zu 100% trotzdem stimmt hier irgendwie nix.

Ich find das "meine" Rechnungsmethode besser  :biggrin: Wieso darf dann die andere Methode genommen werden, find ich ungerecht.

LG Planlos
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Buffy

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #6 am: 27. November 2009, 10:10:58 »

hallo planlos,

ich wollte damit nur sagen das bei uns die berechnung auch nicht stimmt............und ich mir keinen reim darauf machen wie die was berechnen.................eine antwort auf deine frage habe ich leider auch nicht. :gruebel:
ich habe jetzt heute morgen unseren anwalt eingeschaltet,weil die im lohnbüro meines mannes
dabei bleiben alles richtig gemacht zu haben,und ich soll dann mit 1739,61 den ganzen monat von leben bzw alle verbindlichkeiten davon bezahlen und vom rest leben. :cry:
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Planlos

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #7 am: 27. November 2009, 10:22:43 »

HILFE das hat mir mein Bearbeiter zugeschickt, bin überfordert. Kann doch nicht sein das es zwei Varianten gibt, warum ist das nicht fest gesetzlich geregelt?
Ich finde erklärt hat er mir die Bruttomethode, so wie ich es oben verstanden habe, gemacht aber die Nettomethode?
SAP-Hinwcisnummer: 70224
HR-DPF: Nettomethode bei unpfändbaren
Bezügen
Version: 2, Hinweissprache: DL Freigabedatum: 12.03.1997
Symptom
Die Berechnung des pfandbaren Betrags erscheint zu hoch. Steuer / SV auf nicht pfändbare
Bezüge werden bei der Ermittlung der Pfändungsgrundlage wieder herausgerechnet.
Weitere Begriffe
Pfändung, Nettomethode, Bruttomethode, pfandbarer Betrag
Ursache und Voraussetzungen
Im Gesetz (S50a ZPO) ist nicht eindeutig beschrieben, wie bei der Emtittlung des pfandbaren Betrages im Hinblick auf die Betrachtung der Steuer/SV-Anteile der nicht pf4ndbaren Bezüge vorzugehen ist
Es gibt zwei Philosophien:
1. Bruttomethode: Sie wurde früher von der ganz herrschenden Meinung vertreten- Der Bruttobetrag der nicht pfändbaren Bezüge wird vom Einkommen des Schuldners abgezogen- Danach werden alle SteuernJSV-Beiträge, die auf das Gesamteinkommen entfallen, abgezogen.
2. Nettomethode: Sie beschreibt den neueren Ansatz Danach werden die nach §850a nicht ptandbaren Bezüge so betrachtet, äls ob sie gar nicht angefallen wären- Somit müssen die darauf anteilig entfallenden Steuer/SV-Beträge aus diesen Bezügen wieder herausgerechnet werden.
Lösung
In den Kommentaren hierzt wird diese Problematik kontrovers diskutiert, wobei bei der herrschenden Meinung zunehmend eine Verschiebung hin zur Nettomethode zu beobachten ist.
Begründung:
Bei der Bruttomethode werden die auf den unpfändbaren Teil entfallenden Steuern und SVBeiträge ZWEIMAL vom Gesamtbrutto des Schuldners abgezogen.
Zum einen wird zunächst der volle Bruttobetrag der unpfändbaren Bezüge abgesetzt. Danach werden nochmals die GESAMTEN Steuern / SV-Beiträge abgezogen.
Diese Art der Berechnung kann zur Konsequenz haben, daß für einen Schuldner, der neben dem Urlaubsentgelt ein gleich hohes Urlaubsgeld erhält, trotz doppelten Bruttoeinkommens keine pfandbaren Bezüge entstehen. Für ein solches Vorgehen gibt es im Gesetz keinen Hinweis. Dieses Vorgehen ist wohl aus Vereinfachungsgründen entstanden, um eine aufwendige Berechnung zu vermeiden.
Richtig ist vielmehr (nach mittlerweile vorherrschender Meinung, vgl. Boewer: Lohnpfandung, R.n. 645 if.), die pfandfreien Beträge bei der Berechnung des ptandbaren Gehalts ganzlich unberücksichtigt zu lassen, als ob sie gar nicht angefallen waren.
Daher wird bei der Berechnung der ptandbaren Betrage die darauf entfallenden Steuern / SW Beiträge abgezogen.

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Buffy

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #8 am: 27. November 2009, 10:28:53 »

so...................und jetzt verstehe ich gar nichts mehr............................  :dntknw: :gruebel: :?

und was heißt das jetzt alles auf deutsch :girl:
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Planlos

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2009, 09:29:14 »

Kann denn niemand etwas zu der Begründung meines Arbeitgebers sagen?

LG planlos
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paps

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2009, 17:35:36 »

§850a ZPO spricht nicht von Netto .....
Zitat:
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 850a Randnummer 11:
"Der halbe Bruttobetrag des monatlichen Einkommens, höchstens 500 Euro, muss dem Schuldner ganz verbleiben; die auf die Weihnachtsvergütung treffenden Steuern und Soziallasten sind dem übrigen Einkommen zu entnehmen."


die Berechnungsvorschrift ergibt sich aus § 850e Nr 1 ZPO:

Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner
a) nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
b) an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.                   

"Stöber", Randnummer 999 b):
Die aus der pfandfreien Weihnachtsvergütung zu zahlenden Steuern und Soziallasten sind nicht von ihr abzurechnen, sondern von dem übrigen Bruttoeinkommen des Schuldners zu decken.

Siehe auch  http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2006/kammer7/7sa1089_06.pdf
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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2009, 17:52:24 »

Meine Berechnung:

Gehalt :                   2.775,00 €
Erschwernis:              140,00 €
Weihnachtsgeld      2.636,25 €
VWL                             39,88 €



Gesamtbrutto: ca. 5.614 €

Nach Abzug Steuern Netto 3.153 €

Davon Pfändung an den Th: 727 € ( 1 unterhaltberechtigte Person )

Netto: 2.381 €

Ob das so ok ist weiss ich auch nicht... :dntknw:



« Letzte Änderung: 01. Dezember 2009, 18:22:37 von rookie »
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paps

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2009, 20:23:01 »

   3.153,-
-    500.-
-    140,-
-     40,-
-----------
= 2.473,-   -> pfändbar 557,05

Bei 727,- Pfändung müsste ein pfändbares Netto von 2810++ zu Grunde liegen.
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paps

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #13 am: 01. Dezember 2009, 20:25:31 »

SAP-Hinwcisnummer: 70224
HR-DPF: Nettomethode bei unpfändbaren
Bezügen
Version: 2, Hinweissprache: DL Freigabedatum: 12.03.1997
Symptom
Genau dieses Programm ist es, was ich meine.
In allen bekannten Foren wird dieses, den anerkannten Pfändungsregeln widersprechende Programm, kritisiert.
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keinplan

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Re: Weihnachtsgeld falsch berechnet?
« Antwort #14 am: 01. Dezember 2009, 20:48:01 »

Hallo zusammen,

ich hab das auch schon durch.
Das Problem ist einfach das in der Abrechnung nicht Weihnachtsgeld steht. Bei mir nennt es sich "Sonderprämie" und ist somit voll pfändbar.
Leider, leider...!!!

Gruß an all die Leidensgenossen
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