Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 22. September 2010, 08:39:11

Titel: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: teute am 22. September 2010, 08:39:11
hallo,

wir mussten auf der arbeit auf unser weihnachtsgeld verzichten.

ein sogenante " freiwillige " verzichtung. :fuchsteufelswild:

würden aber im März das weihnachtsgeld bekommen,wenn wir unseren umsatzplan erreichen würden.

arbeite im einzelhandel.

wie sieht das denn nun aus.unterliegt das der vollen pfändung ?

oder wie wird das berechnet.

gruss teute
Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: doktor mabuse am 22. September 2010, 08:46:19
Hallo,

ich denke, wenn die Zahlung im März als "Weihnachtsgeld" ausgewiesen ist, sollte es kein Problem sein über den Weihnachtsgeldfreibetrag von 500 Euro zu verfügen.
Dem Arbeitgeber kann Niemand vorschreiben, wann er freiwillige Zahlungen zu leisten hat, schon gar nicht, wenn betriebliche Gründe diese Maßnahme rechtferigen.
Wichtig ist nur, das es keine Bonus,- oder Extrazahlung ist, dann greift die Pfändung.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: paps am 22. September 2010, 20:19:14
Ich sehe das anders.

Da das Weihnachtsgeld gestrichen und eine Erfolgsprämie vereinbart wurde, unterliegt diese Zahlung der normalen Pfändung.
Hinzu kommt,dass Ende März der zeitliche Zusammenhang mit Weihnachten wohl kaum darstellbar ist.
Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: doktor mabuse am 23. September 2010, 09:53:37
Hallo,

bin jetzt etwas verwirrt, bekommen Sie jetzt nachträglich Weihnachtsgeld bezahlt (wird auch so in der Abrechnung ausgewiesen) oder eine Ersatz-Prämie?
Bei der Prämie gebe ich paps recht, die u nterliegt der normalen Pfändung.
Heist das Kind aber "Weihnachtsgeld" sehe ich trotzdem gute Chancen, daß Sie die Zahlung behalten dürfen.
Hatte selbst den Fall, daß wegen betrieblicher Gründe das Urlaubsgeld später gezahlt wurde, war kein Problem, sofern die Zahlung auch so ausgewiesen ist.
Da Weihnachts-und Urlaubsgeld in der Regel freiwillige Arbeitgeberleistungen sind, kann dieser auch darüber verfügen, sie später zu zahlen, wenn die wirtschaftliche Lage es erfordert. (Vor allem bei kleineren Betrieben wird dies gern so gehandhabt, Stichwort: Unternehmerautonomie.

Ich würde klären, wie der Betrag ausgewiesen ist, dann wissen Sie mehr.

Viel Erfolg,
Doktoe Mabuse
Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: paps am 23. September 2010, 17:11:51
Dok., wie lautet das Thema?

  weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: doktor mabuse am 24. September 2010, 08:58:03
Hallo paps,

ah, jetzt kann ich es lesen.. :whistle:

Aber weiter unten steht etwas von - würden im März Weihnachtsgeld bekommen?!? -

Ist denn heut schon Weihnachten...?!

Ich denke, so oder so ist alles gesagt dazu.

Gruß,
Doktor Mabuse

Titel: Re: weihnachtsgeld gestrichen,dafür erfolgsprämie
Beitrag von: paps am 24. September 2010, 17:09:55
(http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g125.gif)